Im Rahmen der Differenzbereinigung zum Bundesgesetz über den Sitz des Bundesstrafgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts (01.023, Beschluss 7) beantragt die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates mit 7 zu 6 Stimmen, am Beschluss des Ständerats vom 19. März festzuhalten und St. Gallen als Sitz des Bundesverwaltungsgerichts zu bestimmen. Eine Minderheit folgt dem Nationalrat und beantragt, das Bundesverwaltungsgericht in Freiburg anzusiedeln.
Der Ständerat wird sich am kommenden Mittwoch dazu äussern.
Bern, 17.06.2002 Parlamentsdienste