Im Rahmen der Differenzbereinigung zum Bundesgesetz über den Sitz des Bundesstrafgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts (01.023, Beschluss 7) beantragt die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates mit 12 zu 11 Stimmen, St. Gallen als Sitz des Bundesverwaltungsgerichts zu bestimmen. Sie schliesst sich damit dem Beschluss des Ständerates an. Eine Minderheit beantragt, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten und das Bundesverwaltungsgericht in Freiburg anzusiedeln.

Der Nationalrat wird sich heute noch dazu äussern.

Bern, 20.06.2002    Parlamentsdienste