Die SGK belässt das versicherte Mindesteinkommen bei 24'720 Franken und folgt in der Frage des Umwandlungssatzes dem Nationalrat

Schwerpunkt der Sitzung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats bildete die 1. Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (00.027n). Nach einer allgemeinen Einführung durch Experten und Anhörungen von Versicherungen, autonomen Kassen und den Sozialpartnern beschloss die Kommission Eintreten auf die Vorlage und nahm die Detailberatung auf. Sie entschied mit 9 zu 2 Stimmen, den Vorschlag des Bundesrates weiter zu verfolgen. Damit belässt sie das versicherte Mindesteinkommen bei Fr. 24 720. Den Ausschlag für diesen Entscheid gaben die zusätzlichen Kosten: Während die Mehrkosten gegenüber der geltenden Ordnung nach der Botschaft des Bundesrats mit 295 Millionen Franken berechnet werden, sind dies beim Modell des Nationalrats 640 Millionen. Zudem stehen nach Ansicht der Kommission Aufwand und Ertrag der Kleinstrenten in einem schlechten Verhältnis. Den Mindestumwandlungssatz legt sie wie der Nationalrat auf 6,8 Prozent fest, mit einer Übergangsfrist von 15 Jahren. Ferner verlangt sie zusätzliche Abklärungen, namentlich zu den steuerlichen Auswirkungen verschiedener Bestimmungen und zur Frage eines gesplitterten Umwandlungssatzes auf den Altersgutschriften.

In der Differenzbereinigung zum Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG, 00.094s) ist die Kommission in einem Punkt dem Nationalrat gefolgt: Die ausdrückliche Erwähnung des Zugangs zur Aus- und Weiterbildung soll, in modifizierter Form, in den Gesetzestext aufgenommen werden. Im Bereich des Zugangs zu öffentlichen Bauten und des Klagerechts von Organisationen sollen noch andere Modelle vorgelegt werden.

Ihren Entscheid vertagt hat die Kommission bei der Volksinitiative "Gesundheit muss bezahlbar bleiben (Gesundheitsinitiative)" (00.046n). Die Frist zur Behandlung dieser Initiative war in der Herbstsession 2001 durch beide Räte um ein Jahr verlängert worden, nachdem der Ständerat in die KVG-Revision (00.079s) einen indirekten Gegenentwurf aufgenommen hatte. Die Kommission will möglichst in Kenntnis der Beschlüsse des Nationalrats zum KVG entscheiden und schiebt daher den Entscheid auf. Die Frist der Initiative, die am 9. Juni 1999 eingereicht wurde, läuft am 8. Dezember 2002 ab.

Schliesslich nahm die Kommission den Bericht des Bundesrates zum revidierten Übereinkommen über den Mutterschutz und zum Rückzug von fünf Übereinkommen (88. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz 2000) (01.061n) zur Kenntnis. Das Übereinkommen Nr. 183 der IAO, das das Übereinkommen Nr. 103 ersetzt, kann erst ratifiziert werden, wenn die Schweiz eine Mutterschaftsversicherung hat.

Die Kommission tagte am 1./2. und 3. Juli 2002 in Bern, unter dem Vorsitz von Bruno Frick (CVP/SZ) und unter teilweiser Anwesenheit der Bundesrätinnen Ruth Dreifuss und Ruth Metzler. Folgende Personen wurden zur BVG-Revision angehört: Dr. Hermann Walser, Präsident Schweizerischer Pensionskassenverband (ASIP), Werner Koradi, PRASA Hewitt, Stephan Hegner, Leiter Kollektive Vorsorge Winterthur Columna, Hans-Jakob Stahel, Leiter Verbandsversicherung, Arnold Schneiter, Schweiz. Versicherungsverband (SVV), Jean Pfitzmann, Direktor der Pensionskasse der Swatch Groupe, Christoph Oeschger, Geschäftsführer Pensionskasse ABB, Colette Nova, geschäftsführende Sekretärin SGB, Hans Rudolf Schuppisser, stv. Direktor Schweiz. Arbeitgeberverband.

Bern, 04.07.2002    Parlamentsdienste