Die Ziele des CO2-Gesetzes werden in den Bereichen Verkehr und Immobilien nach heutigem Stand der Umsetzung kaum erreicht. Die Wirtschaft rechnet hingegen fest damit, ihre Ziele zu erreichen und von einer CO2-Abgabe befreit zu werden.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) machte eine Bestandesaufnahme auf dem Weg zur Umsetzung des CO2-Gesetzes. Sie lud die Hauptakteure Buwal, BFE und die Energieagentur der Wirtschaft ein, zu sagen ob die Ziele des CO2-Gesetzes erreicht werden, wie die Einführung einer Abgabe beurteilt wird, wenn die Ziele nicht erreicht werden und ob es mögliche Alternativen zur Einführung einer Abgabe gebe.

Seit dem 1.5.2000 ist das CO2-Gesetz in Kraft. Bei der freiwilligen Phase bis zum Jahr 2004 arbeiten BUWAL und BFE mit der privaten Energieagentur der Wirtschaft zusammen. Wenn diese Massnahmen nicht ausreichen, und die Reduktionsziele verfehlt werden, kann der Bundesrat frühestens ab 2004 eine Abgabe auf fossilen Energieträgern erheben. Bis ins Jahr 2010 müssen die CO2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Energien insgesamt um 10% unter das Niveau von 1990 gesenkt werden. Für Brennstoffe (minus 15%) und Treibstoffe (minus 8%) sind zudem Teilziele verankert.

Rund 79% der Treibhausgasemissionen der Schweiz entweichen in Form von CO2 bei der Verbrennung fossiler Energieträger für Treib- und Brennstoffe. Verkehr und Haushalt verbrauchen rund die Hälfte dieser Energie. Während bei den Brennstoffen das Ziel rund 3% entfernt liegt (rund 1 Mio. Tonnen CO2) und Chancen bestehen, es noch zu erreichen, vergrössert sich die Lücke bei den Treibstoffen laufend: Statt um 8% zu sinken ist der Verbrauch seit 1990 um rund 8% gestiegen (rund 2 Mio. Tonnen CO2)! Das Hauptproblem ist das nach wie vor steigende Verkehrswachstum. Obwohl die zwei federführenden Buwal und BFE mit den Auto-Importeuren eine neue Zielvereinbarung auf den 1.1.2002 abgeschlossen haben, ändern sich die Verhältnisse wenig. Der Treibstoffverbrauch der Motorfahrzeuge geht nur ganz langsam zurück, der Ersatz der alten Fahrzeuge ebenso langsam.

Bei den Immobilien liegen die Probleme in den unterschiedlichen Anstrengungen der Kantone. Dazu kommt, dass Anreize für die Hauseigentümer fehlen, freiwillige Massnahmen zu treffen, sind doch diese nicht gänzlich auf die Mieter überwälzbar, die Rückerstattung jedoch ginge an die Mieter. Die geforderten 15% CO2-Reduktion sind kaum zu erreichen.

Die Energieagentur der Wirtschaft (EnAW) unterstützt Industrie und Gewerbe bei deren Zielerfüllung durch Betreuung mit Experten und zunehmendem Know-how. Die EnAW ist fest entschlossen die Ziele des CO2-Gesetzes zu erreichen und damit von einer drohenden Abgabe befreit zu werden. Ein wesentlicher Teil ihrer Überzeugungsarbeit liegt in der Motivierung der angeschlossenen Unternehmen. Der Handel mit ausländischen CO2-Zertifikaten darf dabei nur subsidiär in Erwägung gezogen werden. Primär sind die CO2-Ziele im Inland zu erreichen.

Die UREK-S wird in den nächsten Monaten weitere Anhörungen durchführen und unterstützt die Anstrengungen der beteiligten Bundesämter und Organisationen.

Im Weiteren führte die UREK-S eine Diskussion mit einigen Autoren der Studie "Bundessubventionen - landschftszerstörend oder landschaftserhaltend?", welche der Fonds Landschaft Schweiz (FLS) bei der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) in Auftrag gegeben hatte.

Bern, 05.07.2002    Parlamentsdienste