Die Kommission hat die Beratung der Gen-Lex-Vorlage (00.008s) mit einer zweiten Lesung abgeschlossen. Vorgenommen wurden vor allem redaktionelle Bereinigungen, die die Verwaltung aufgrund eines Mandates der Kommission, die Vorlage auf dem Hintergrund der gefassten Beschlüsse auf ihre Kohärenz zu überprüfen, vorgeschlagen hatte.
Die Tatsache, dass alle Entscheide zu den Kernpunkten der Vorlage - Haftpflicht, Warenflusssteuerung, Deklaration, Freisetzung, Moratorium (die Kommission informierte in der Medienmitteilung vom 26. April und an der Pressekonferenz vom 31. Mai darüber) -, mit sehr knappen Entscheiden gefallen waren, führte zu einem gewissen Spannungsfeld zwischen Mehrheiten und Minderheiten und zum Ordnungsantrag, auf keine materiellen Änderungsanträge mehr einzugehen; diesem Antrag stimmte die Kommission mit 14 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung zu. Diese Tatsache führte aber auch dazu, dass dem Plenum rund 20 Minderheitsanträge vorliegen werden. Es ist nicht auszuschliessen, dass der eine oder andere Einzelantrag aus der Kommission hinzu kommen wird, zeigt sich doch auch bei dieser Vorlage, wie schwer die Politik es hat, zeitlich mit der Forschung Schritt zu halten.
In der Gesamtabstimmung wurde das Gesetz mit 12 zu 9 Stimmen verabschiedet.
Vorgeprüft hat die Kommission im Weiteren die am 17.9.2001 von Nationalrätin Rosmarie Dormann eingereichte Parlamentarische Initiative "Verbot der verbrauchenden Forschung an Embryonen. Moratorium (01.441). Die Initiative fordert, dass bis zur Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die medizinische Forschung am Menschen insbesondere die Gewinnung von Stammzellen aus Embryonen verboten sein soll. In der Zwischenzeit wäre der Import von bereits im Ausland existierenden embryonalen Stammzellen und deren Verwendung für Forschungszwecke in einem stark eingeschränkten Umfange möglich. Für die Initiantin stellt sich die entscheidende ethische Frage nicht bei der Forschung an Stammzellen, sondern bei deren Gewinnung.
Der Bundesrat hat den Handlungsbedarf im Bereich der Embryonen- und Stammzellforschung erkannt und am 22. Mai 2002 das Bundesgesetz über die Forschung an überzähligen Embryonen und embryonalen Stammzellen (Embryonenforschungsgesetz, EFG) in die Vernehmlassung geschickt, welches später in das Bundesgesetz über die Forschung am Menschen integriert werden soll. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass aus legal überzähligen Embryonen Stammzellen gewonnen werden dürfen und diese unter restriktiven Bedingungen, wie sie auch die Initiative fordert, für Forschungszwecke verwendet werden könnten. Das Gesetz soll bis Ende 2003 in Kraft sein. Die Befürworter der Initiative bezweifelten, dass dieser Zeitplan realistisch ist und wollen die Zeit des Moratoriums für eine intensivere Diskussion der Problematik in der Öffentlichkeit genutzt sehen. Sie erinnern auch an die Aussagen, die bei der parlamentarischen Beratung des Fortpflanzungsmedizingesetzes gemacht wurden und die nicht einfach zu übergehen seien. - Die Gegner sehen in einem Moratorium vor allem ein negatives Signal für die Forschung im Allgemeinen und damit einen Negativpunkt für den Forschungsplatz Schweiz.
Die Kommission beschloss mit 13 zu 12 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.
Zum Einstieg in die Beratung des Entwurfes zu einem Kulturgütertransfergesetz, KGTG (01.077 n) hat die Kommission am Donnerstag neun Expertinnen und Experten aus den Bereichen Museen, Kunsthandel und Sammler einerseits und Recht und Vollzug andererseits angehört.
Das Kulturgütertransfergesetz schafft die rechtlichen Grundlagen, damit die Schweiz die Unesco-Konvention von 1970 ratifizieren kann. Das KGTG schützt schweizerisches und ausländisches Kulturerbe mittels Ein- und Ausfuhrkontrollen und indem eine rechtliche Handhabe für die Rückführung von rechtswidrig verschobenen Gütern geschaffen wird. Im Weitern schützt das Gesetz auch die Rechte der bestohlenen Eigentümer, da die Fristen für die Rückgabe gestohlener Kulturgüter verlängert werden. Das Gesetz bezieht sich aber ausschliesslich auf Transaktionen, nach dem Inkrafttreten.
Ein erster Entwurf ging 2000 in die Vernehmlassung. Aufgrund dieses Textes reichte Nationalrat U. Fischer im Oktober 2001 kurz vor Veröffentlichung der bundesrätlichen Botschaft im November eine Parlamentarische Initiative (01.450) in Form eines Gegenentwurfes zu diesem Gesetzesentwurf ein.
Im Hearing und der anschliessenden der Diskussion kamen vor allem Unterschiede zwischen den verschiedenen Entwürfen und deren Beziehung zum internationalen Recht zur Sprache. Die Kommission wird an ihrer Sitzung im September die Eintretensdebatte aufgrund dieser Anhörung führen und auch zur Initiative Fischer Stellung nehmen.
Die Kommission tagte am 4. und 5. Juli 2002 unter dem Vorsitz von Nationalrat Hans Widmer (SP/LU) in Bern.
Bern, 08.07.2002 Parlamentsdienste