Die Teilrevision des ETH-Gesetzes ist auf guten Wegen; ein zusätzlicher Sitzungstag ist jedoch notwendig, um das Geschäft in die Herbstsession bringen zu können.  Die Kandidatur für die EURO 2008 findet die uneingeschränkte Zustimmung der WBK.

Ende Juni hatte sich die Kommission erstmals mit der Teilrevision des ETH-Gesetzes (02.022) befasst und beschlossen, die vielen aufgeworfenen Fragen in einem erweiterten Kreis zu diskutieren. Zur Sitzung vom 26. August wurden deshalb die beiden Nobelpreisträger Prof. Dr. Richard Ernst und Dr. Heinrich Rohrer und die Präsidenten der beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen, Prof. Dr. Patrick Aebischer (EPFL) und Prof. Dr. Olaf Kübler (ETHZ), eingeladen.

In der Aussprache, an welcher teilweise auch Bundesrätin Ruth Dreifuss teilnahm, wurde deutlich, dass diese Teilrevision vor allem technischer und organisatorischer Natur ist, dass es sich nur um einen Schritt handelt, der längerfristiges Planen nicht ausschliesst und weitere Entwicklungen weder verhindert noch ersetzt. Die WBK wollte vor allem auch Gewissheit darüber, dass die Debatte um den Hochschulartikel durch diese Revision nicht präjudiziert werden wird. Nachdem diese Bedenken ausgeräumt werden konnten - an der letzten Sitzung wurden noch Nichteintretens- oder Rückweisungsanträge erwogen -, beschloss die Kommission stillschweigend, auf die Vorlage einzutreten. - Für die Detailberatung, die kurz aufgenommen wurde und am 10. September fortgesetzt werden wird, liegen bereits mehrere Anträge vor. Fragen der Stellung und Zusammensetzung des ETH-Rates und der Verankerung des Leistungsauftrages dürften im Vordergrund stehen. Die Vorlage soll in der Herbstsession vom Ständerat behandelt werden.

Bekanntlich kandidieren die Schweiz und Österreich gemeinsam für die Durchführung der Fussball-Europameisterschaft 2008 (EURO 2008). Nachdem der Nationalrat in der Sommersession - mit nur 7 Gegenstimmen - grünes Licht für eine Beteiligung des Bundes gegeben hatte, war es nun an der WBK S, dazu Stellung zu nehmen (Botschaft 02.021n).

Vom BASPO wurde sie über die jüngsten Entwicklungen und Tendenzen informiert: die UEFA hat inzwischen das Projekt evaluiert; seine Chancen scheinen intakt zu sein. Die Kostenbeteiligung des Bundes von insgesamt 3,5 Millionen Franken - 1 Mio. Franken an bauliche Massnahmen, 500 000 Franken für Kampagnen in den Bereichen Gesundheitsförderung und soziale Integration sowie höchstens 2 Mio. Franken nicht in Rechnung gestellte Leistungen - ist, verglichen mit den staatlichen Beiträgen der anderen kandidierenden Länder, sehr bescheiden. Die Kandidatur ist für die Schweiz insbesondere touristisch und volkswirtschaftlich interessant. Sie bietet eine Chance zur konsequenten Umsetzung der bundesrätlichen Sportpolitik, die Grossanlässe zu vernünftigen Themen explizit fördern will.

Die vom Nationalrat in der Sommersession 2002 neu eingeführte Bestimmung über die Ausstattung der Stadien Genf und Bern mit einer Holzenergieanlage wurde zum Schwerpunkt der Diskussion: Von der Stossrichtung her findet das Anliegen Sympathie; beide Bauten sind jedoch bereits so weit fortgeschritten, dass diese Auflage mit hohen Kosten verbunden wäre. Die Formulierung lässt zudem zu viel Spielraum offen und zu viele Interpretationen zu. Die WBK beantragt deshalb mit 7 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, auf diese Ergänzung zu verzichten. Sie erwartet jedoch, dass dem Anliegen der erneuerbaren Energien beim Bau grosser sportlicher Anlagen, die mit öffentlichen Geldern mitfinanziert werden, in Zukunft Rechnung getragen wird. - In der vom Bundesrat vorgeschlagenen Version wurde der Bundesbeschluss einstimmig verabschiedet.

Die Kommission tagte am 26. August 2002 unter dem Vorsitz von Ständerat Peter Bieri (CVP/ZG) in Bern.

Bern, 26.08.2002    Parlamentsdienste