Rund 30 Artikel des neuen Berufsbildungsgesetzes (00.072n) wiesen nach der Beratung durch den Ständerat Differenzen gegenüber der nationalrätlichen Fassung auf, mehr als die Hälfte davon wird in der Herbstssession im Plenum des Nationalrates noch einmal zur Diskussion stehen.
Nichts wissen will die Mehrheit der Kommission von einer Abschwächung des "Verständigungsartikels" (Artikel 6 "Verständigung und Austausch"): Mit 15 zu 7 Stimmen spricht sie sich für Festhalten an ihrer umfassenden Formulierung und dafür aus, dass der Bund zur Förderung von Massnahmen im Bereich von Verständigung und Austausch verpflichtet wird. Klar widersetzt sie sich auch dem Entscheid des Ständerates, den Unterricht in "mindestens einer zweiten Sprache" sowie in Kunst und Kultur nicht in die berufliche Grundbildung einzubeziehen (Artikel 12). Mit 16 zu 6 Stimmen hält sie auch hier an ihrem ursprünglichen Entscheid fest und entspricht damit auch einem Anliegen der EDK.
Die eigentliche Knacknuss bildet die Frage der Finanzierung: Der Nationalrat hatte beschlossen, den Bundesanteil für die Kantone auf 25 Prozent festzulegen und zusätzlich 10 % von diesem Anteil (60-70 Millionen) für die weiteren Ausgaben des Bundes für die Berufsbildung (gemäss Artikel 56 und 57) vorzusehen. Aus finanzpolitischen Gründen hatte der Ständerat mit deutlichem Mehr beschlossen, den Anteil auf 25 Prozent zu begrenzen (Artikel 60 Abs. 2). In der WBK N wird diesem Entscheid entgegengehalten, dass die Aufwertung der Berufsbildung ihren Preis habe und dass der Bund hier grössere Anstrengungen erbringen müsse. Mit 13 zu 7 Stimmen obsiegt auch hier der Antrag, am ursprünglichen Beschluss des Nationalrates festzuhalten.
Auf einhellige Unterstützung stossen jedoch die vom Ständerat eingebrachten Verstärkungen zu Gunsten der Sozialkompetenz und der Integration Jugendlicher mit schulischen, sozialen oder sprachlichen Schwierigkeiten (Artikel 14 und 56). Auf eine Ergänzung des ANAG, wie sie der Ständerat (im Anhang 2) vorgesehen hatte, will die Kommission jedoch mit Rücksicht auf die laufende Revision dieses Gesetzes verzichten.
Bei sechs Kernartikeln liegen Minderheitsanträge vor, die Zustimmung zum Ständerat fordern.
Die Differenzen werden in der Herbstsession im Nationalrat behandelt werden.
Die Kommission tagte am 30. August 2002 unter dem Vorsitz von Nationalrat Hans Widmer (SP/LU) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Pascal Couchepin in Bern.
Bern, 02.09.2002 Parlamentsdienste