Die Aussenpolitische Kommission (APK) des Ständerates befürwortet die Ratifizierung einer Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland und eines Doppelbesteuerungsabkommens mit Lettland. Sie sprach sich gegen eine eidgenössische Menschenrechtskommission aus und einigte sich über das weitere Vorgehen bei der Behandlung von Artikel 14 der internationalen Konvention gegen die Rassendiskriminierung.

Die wichtigste Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland (02.037) besteht darin, dass der Quellensteuersatz von Dividenden von Tochtergesellschaften auf Null abgesenkt wird. Damit kommt zwischen der Schweiz und Deutschland die gleiche steuerliche Entlastung zur Anwendung, die im Rahmen der Mutter-Tochter Richtlinie der EU innerhalb der EU-Mitgliedstaaten gewährt wird. Weiter wurde eine auf Betrugsdelikte beschränkte Erweiterung der Auskunftsklausel vereinbart. Die Kommission sprach sich einstimmig für diese Änderungen aus, die die guten und engen wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und Deutschland weiter stärken wird.

Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Lettland (02.042) folgt im Wesentlichen dem Musterabkommen der OECD und der schweizerischen Abkommenspraxis. Es begünstigt neue Investitionen und stellt sicher, dass die schweizerischen Unternehmen in Lettland im Vergleich mit anderen ausländischen Unternehmen keine steuerlich bedingten Wettbewerbsnachteile erleiden. Die einstimmige Kommission begrüsste den Abschluss des Abkommens mit Lettland, einem Land, das über ein beträchtliches wirtschaftliches Potential verfügt. Sie sprach den Wunsch aus, dass die in Vorbereitung befindlichen Botschaften zu den Doppelbesteuerungsabkommen mit den baltischen Nachbarstaaten Lettlands, Estland und Litauen, ebenfalls baldmöglichst dem Parlament vorgelegt werden, damit die drei Abkommen gleichzeitig zu Beginn des Jahres 2003 in Kraft gesetzt werden können.

Weiter beschloss die Kommission mit 6 zu 2 Stimmen, einer parlamentarischen Initiative ihres Ratskollegen Eugen David (SG/CVP) (01.463) keine Folge zu geben. Die Initiative regte an, in der Schweiz eine eidgenössische Menschenrechtskommission zu schaffen. Sie sollte sich insbesondere mit den von der Schweiz eingegangenen internationalen Vereinbarungen befassen und ihre Umsetzung begleiten und bewerten. Die Kommission ist der Ansicht, dass zunächst abgeklärt werden muss, ob zwischen bisher bestehenden ausserparlamentarischen Kommissionen Synergien geschaffen werden könnten. Die Kommission hat ein Postulat in diesem Sinn eingereicht.

Die Kommission hatte sich ferner mit der Frage zu befassen, wie sie bei der Diskussion um die Anwendbarkeit von Artikel 14 des internationalen Übereinkommens gegen die Rassendiskriminierung (01.052) weiter vorgehen will. Als Vertragspartei dieses Übereinkommens kann die Schweiz gemäss Artikel 14 die Zuständigkeit des durch das Übereinkommen eingesetzten Ausschusses nicht nur für die Berichte der Vertragsparteien, sondern auch für Mitteilungen von Einzelpersonen anerkennen. In der Sommersession hatte die Kommission dem Ständerat empfohlen, nicht auf diese Vorlage einzutreten. Dieser wies jedoch das Geschäft an die Kommission zurück. Die Kommission einigte sich darauf, für ihre Beratungen im November neben der Bundesverwaltung auch aussen stehende Experten beizuziehen, insbesondere Personen, die mit der Anwendung von Artikel 14 bereits praktische Erfahrungen sammeln konnten.

Schliesslich nahm die Kommission Kenntnis vom Jahresbericht des Bundsrates über die abgeschlossenen internationalen Verträge 2001 (02.036) und von einem Bericht des EDA über die Tätigkeiten der internationalen Organisationen in der Schweiz.

Die Kommission tagte unter der Leitung von Ständerat Maximilian Reimann (AG/SVP) und anschliessend Ständerat Peter Briner (SH/FDP) am 9. September in Bern, teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Pascal Couchepin.

Bern, 10.09.2002    Parlamentsdienste