Mit der vorgesehenen Teilrevision (Botschaft 02.022s) soll das heute gültige Gesetz von 1991 ergänzt werden: Dem ETH-Bereich wird u.a. mehr Autonomie zugesprochen und der Leistungsauftrag an die ETH wird gesetzlich verankert. - Wie die Kommission bereits verlauten liess, stiess diese Revision in der WBK anfänglich auf eine gewisse Skepsis: befürchtet wurde vor allem, diese Revision könnte die Stellung der beiden ETH im schweizerischen Hochschulbereich tangieren und damit die bevorstehende Debatte über einen neuen Hochschulartikel in der Bundesverfassung präjudizieren. Sie liess sich jedoch davon überzeugen, dass bei dieser Teilrevision vor allem technische und organisatorische Aspekte im Vordergrund stehen.
Zu einer längeren Diskussion führte die Frage der Zusammensetzung des ETH-Rates (Artikel 24): Die Kommission begrüsst es ausdrücklich, dass die beiden Schulpräsidenten zukünftig dem ETH-Rat als vollwertige Mitglieder angehören und damit in die strategische Entscheidfindung eingebunden werden sollen. Mit 7 zu 2 Stimmen lehnte sie es jedoch ab, ihnen den Status zweier Vizepräsidenten einzuräumen. Die Trennung von strategischer und operativer Ebene ist der Kommission im Grundsatz ein wichtiges Anliegen, von dem nach Möglichkeit nicht abgewichen werden sollte.
Einen Schwerpunkt der Diskussion bildete die Frage der Kompetenz zur Beschlussfassung über den Leistungsauftrag (LA) an den ETH-Rat - ein Problemkreis, der das Parlament schon wiederholt beschäftigt hatte. Soll der LA vom Bundesrat erteilt und den zuständigen Kommissionen nur zur Konsultation unterbreitet werden, wie es der Gesetzesentwurf (Art. 33) vorsieht? Oder soll er dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt werden, wie es nicht nur im Bericht einer parlamentarischen Arbeitsgruppe (FK/GPK/WBK), sondern auch in verschiedenen Vorstössen verlangt worden ist? Mit dieser "zentralen und hoch politischen Fragestellung" setzte sich die WBK sehr differenziert auseinander, bevor sie sich für den (Zitat) "dornenvollen" Weg entschied: Mit 6 zu 3 Stimmen beschloss sie, vom Vorschlag des Bundesrates abzuweichen und dem Rat die Genehmigung des Leistungsauftrages durch das Parlament zu beantragen. Die ETH sind keine klassischen FLAG - Ämter und das grosse Bundesengagement von 1,7 Milliarden Franken pro Jahr rechtfertigt es, dass das Parlament sich alle vier Jahre einmal zum ETH-Bereich äussern kann. Diese Diskussion dürfte im Plenum - vorgesehen ist die Beratung am 26. September - eine interessante Fortsetzung finden.
Die Kommission tagte am 10. September unter dem Vorsitz von Ständerat Peter Bieri (CVP/ZG) und im Beisein von Bundesrätin Ruth Dreifuss in Bern.
Bern, 10.09.2002 Parlamentsdienste