Der Bundesrat beabsichtigt, die letzte Meile über eine Verordnung, die zurzeit in Vernehmlassung ist, zu liberalisieren. Die KVF empfiehlt dem Bundesrat, diesen weiteren Schritt Richtung Liberalisierung dem Parlament mit einer Gesetzesrevision zu unterbreiten.

Der Bundesrat hat anfangs Juli 2002 eine Vernehmlassung für eine Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) und der Fernmeldediensteverordnung (FDV) eröffnet und damit einen weiteren Liberalisierungsschritt im Bereich der Telekommunikation eingeleitet. Mittels einer Verordnungsänderung schlägt er vor, die letzte Meile zu entbündeln.

Die Kommission hat dieses Vorgehen einer Entbündelung auf Verordnungsstufe diskutiert und die betroffenen Kreise angehört. Sie ist zum Schluss gekommen, dass eine staatspolitisch derart wichtige Frage mit grossem volkswirtschaftlichem und unternehmungspolitischem Gewicht unbedingt auf dem Weg einer ordentlichen Gesetzesrevision entschieden werden müsste. Sie ist deshalb heute mit einem Schreiben (Beilage) an den Bundesrat gelangt, welches diesen zu einer Vorlage auf dem Gesetzgebungsweg auffordert. Der Entscheid wurde mit 11 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung gefasst.

Auch die ständerätliche KVF richtete am 9. September 02 einen Brief mit derselben Aufforderung an den Bundesrat.

Bern, 18.09.2002    Parlamentsdienste