Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat an einer ausserordentlichen Sitzung die Gesetzesvorlage für die Einführung eines bezahlten Mutterschaftsurlaubes für alle erwerbstätigen Frauen bereinigt. Vorgesehen ist eine Entschädigung von 80 Prozent des massgebenden Einkommens während maximal 14 Wochen.

Die SGK des Nationalrates hat an ihrer ausserordentlichen Sitzung mit 18 zu 3 Stimmen die Vorlage für eine Mutterschaftsentschädigung verabschiedet, die auf die von Nationalrat Pierre Triponez am 20. Juni 2001 eingereichte Parlamentarische Initiative "Revision Erwerbsersatzgesetz. Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter" (01.426 n) zurück geht. Über drei Jahre nach der Volksabstimmung vom 13. Juni 1999, an der die Einführung einer Mutterschaftsversicherung abgelehnt wurde, hat die Auffassung, es brauche einen neuen politischen Anlauf, um den alten Verfassungsauftrag einzulösen, stark an Boden gewonnen. Eine breite politische Koalition im Nationalrat hat schliesslich zur hier vorgeschlagenen Revision des Erwerbsersatzgesetzes geführt, eine Revision, die sich nach der negativen Volksabstimmung von 1999 auf das politisch Machbare beschränkt. Eine Minderheit lehnt die Vorlage aus grundsätzlichen Überlegungen und mit dem Hinweis auf das negative Ergebnis der Volksabstimmung vom Juni 1999 ab und beantragt Nichteintreten.

Mit der vorliegenden Revision des Erwerbsersatzgesetzes soll ein bezahlter Mutterschaftsurlaub für alle erwerbstätigen Mütter eingeführt werden. Ab dem Zeitpunkt der Geburt sollen alle erwerbstätigen Mütter künftig während 14 Wochen ein Taggeld erhalten, das 80 Prozent des massgebenden Erwerbseinkommens beträgt. Es wird gleichzeitig ausdrücklich festgehalten, dass weitergehende kantonale oder sozialpartnerschaftliche Lösungen mit dieser Vorlage nicht beschränkt werden und weiterhin möglich sein sollen.

Mit der Finanzierung über die EO wird keine neue Sozialversicherung geschaffen, sondern ein bewährtes Instrument erweitert und ausgebaut. Damit ist ein möglichst einfacher Vollzug gewährleistet. Im Sinne einer Gleichstellung sowie einer Harmonisierung der Taggelder mit dem Unfallversicherungsgesetz und des sich in Revision befindlichen Invalidenversicherungsgesetzes werden die Taggelder der Dienstleistenden von 65 auf 80 Prozent des massgebenden Erwerbseinkommens angehoben.

Die jährlichen Mehrausgaben für die Mutterschaftsentschädigung würden 483 Millionen und diejenigen für die Dienstleistenden 60 Millionen, insgesamt also 543 Millionen Franken betragen. Zur Finanzierung reichen die angehäuften Reserven des Erwerbsersatzfonds in den nächsten Jahren aus, im Jahre 2008 müssten dann die EO-Beiträge von 3 auf 4 Promille und im Jahre 2012 von 4 auf 5 Promille angehoben werden. Die zusätzliche Belastung der Wirtschaft ist bescheiden, in vielen Branchen würden die Arbeitgeber wegen der paritätischen Finanzierung gegenüber heute sogar entlastet. Eine Ausnahme bildet hier insbesondere das Baugewerbe.

Mit der Einführung der Mutterschaftsentschädigung würde ein wichtiger Schritt in Richtung einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt gemacht. Diese Entwicklung läge auch im Interesse der schweizerischen Wirtschaft.

Die Mehrheit der Kommission sieht die von ihr vorgeschlagene Lösung durch die Vernehmlassungsergebnisse zu den Vorschlägen des Bundesrates, eine Mutterschaftsversicherung im Rahmen einer OR-Lösung einzuführen, bestätigt. Sie erachtet deshalb eine nochmalige Vernehmlassung zu diesem Thema als nicht nötig.

Die Kommission möchte das Geschäft in die Wintersession 2002 bringen.

Die Sitzung fand am 3. Oktober 2002 in Bern unter dem Vorsitz von Nationalrat Toni Bortoluzzi (SVP, ZH) statt.

Bern, 04.10.2002    Parlamentsdienste