Hintergrund
Nachdem mit der Agrarpolitik 2002 eine grundsätzliche Neuausrichtung der Landwirtschaft hin zu mehr Markt und Ökologie unternommen wurde, soll diese Stossrichtung mit der Agrarpolitik 2007 auf der Basis des Landwirtschaftsartikels 104 BV weitergeführt werden. Damit sollen günstige Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Landwirtschaft geschaffen werden. Der Zahlungsrahmen für die Vorlage beläuft sich für die Periode 2004 - 2007 auf 14,092 Mia. Franken.
Eintreten
Obwohl das Eintreten einstimmig beschlossen wurde, hat die Frage nach den Zukunftsperspektiven der Landwirtschaft die gründliche Eintretensdebatte dominiert. Übereinstimmung herrscht, dass die Landwirtschaft produktiv bleiben und Perspektiven aufzeigen muss. Der Stossrichtung der Reform wird grossmehrheitlich zugestimmt. Die Krise am Milchmarkt zeigt die Notwendigkeit für weitere Reformschritte - bei der Frage, wie schnell und wie weit diese gehen sollen, gehen die Meinungen in fast allen Bereichen auseinander. Für eine Minderheit waren die Reformen zu gewagt, verfassungsrechtlich bedenklich und für die Direktbetroffenen mit übermässigen Gefahren und Härten verbunden bzw. mit diesen nur ungenügend abgesprochen. Ein entsprechender Rückweisungsantrag bezogen v.a. auf die Änderung des Landwirtschaftsgesetzes wurde aber mit 5 : 6 Stimmen abgelehnt. Für die Mehrheit bedeutet das Verzögern von Reformen nicht nur eine Gefährdung der Chance einer notwendigen und rechtzeitigen Weichenstellung, sondern eine Unterstützung von Partikulärinteressen, was den Reformwiderstand in Zukunft nur noch verstärkt.
Einzelne BereicheMilchkontingentierung
Im Bereich der Milchkontingentierung hat der Bundesrat in drei Bereichen Vorschläge unterbreitet:
- Erstens die dringliche Änderung des Landwirtschaftsgesetzes gemäss Botschaft vom 16. Oktober 2002: Einheitliche Mengenanpassung für die gesamte Milchbranche für das laufende und das nächste Milchjahr im Sinne einer kurzfristigen Notmassnahme. Festsetzung der Gesamtmenge durch Bundesrat auf Antrag der Branchenorganisationen;
- Zweitens Festlegung der Milchkontingente durch den Bundesrat auf Antrag der Branchenorganisationen gemäss Ergänzungsbotschaft vom 16. Oktober 2002 zur Botschaft vom 29. Mai 2002;
- Drittens die schrittweise Aufhebung der Milchkontingentierung auf Ende April 2007, bzw. Kontingentsausstieg für die Bioproduzenten und Berg- bzw. Sömmerungsgebiete auf den 1. Mai 2005 respektive den 1. Mai 2006 (Botschaft vom 29.5.2002).
Diese Vorschläge basieren auf der Erkenntnis, dass sich die Absatzmengen für Milch in den verschiedenen Verwertungskanälen unterschiedlich entwickeln. Grundsätzlich sollen deshalb die für die einzelnen Produkte zuständigen Organisationen die ihren Bedürfnissen entsprechenden Milchmengen separat beantragen können. Damit sollen Milchüberschüsse vermindert werden, da die Branchenorganisationen die Marktverhältnisse besser kennen und bei Überproduktion zur Lösungssuche verpflichtet werden. Technisch wird allerdings nicht eine Aufhebung der Kontingente vorgeschlagen, sondern ein geordneter Übergang von der Verwaltung und Festlegung der Kontingente vom Bund auf die privaten Branchenorganisationen. Der Bund soll nur im Falle der Gefährdung der Entwicklung der Milchwirtschaft oder einer Branche in die von den Produzenten festgelegten Produktionsmengen eingreifen. Kurzfristig - d.h. mit Dringlichkeitsrecht und befristet bis längstens Ende 2003 - soll der Bundesrat auf Begehren der Branchenverbände die Milchmenge für die gesamte Branche festlegen. Zwischen 2004 und der Aufhebung der Kontingente soll der Bundesrat die Kontingente pro Branche auf Begehren von deren Organisationen festlegen.
Die Mehrheit der Kommission erachtet die Notwendigkeit von Reformen als erwiesen. Erstens führen die Bilateralen I zu einem schrittweisen Zollabbau und einer vollständigen Öffnung des Käsemarktes gegenüber der EU innerhalb von fünf Jahren. Schweizer Käse wird sich somit nicht mehr nur im Ausland der Konkurrenz stellen müssen, sondern auch im Inland. Zahlen belegen dies: In den ersten 7 Monaten von 2002 wurden 3500 Tonnen weniger Schweizer Käse exportiert, wogegen sich das Milchmengenwachstum von 0,1% oder 300 Tonnen bescheiden ausnimmt. Vor dem Hintergrund dieser Zahlen ist eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit zentral: Diese ist u.a. durch eine Reduktion des Produktionskostenunterschieds zu erreichen: Z.B. beim Kontingentshandel, für den in den vergangenen zwei Jahren ca. 233 Mio. Franken aufgewendet wurden, was die Produktionskosten / Liter Milch um z.Z. 2 - 3 Rappen / Liter erhöht - Tendenz steigend. Aus diesen Gründen unterstützt die Kommissionsmehrheit die Stossrichtung des Bundesrates.
Die Mehrheit erachtet allerdings das vom Bundesrat vorgeschlagene Reformtempo als zu forsch und verschiebt die Aufhebung der Kontingente auf 2009; im Weiteren sollen die Kontingente für die Berg- und Biobetriebe ab 2006 fallen, womit sich diese Produzenten einen Wettbewerbsvorteil schaffen können. Damit zeigt die Kommission, dass sie die Bedenken der Landwirtschaft ernst nimmt. Mit klaren Daten sollen Rechtssicherheit und Planbarkeit geschaffen werden und mit einer langen Frist der Landwirtschaft die Zeit für die gestaffelte Anpassung gelassen werden.
Für eine Minderheit (3 : 6 / 1) sind aber auch diese Anpassungen ungenügend: Sie will auf die Aufhebung der Kontingentierung verzichten und damit v.a. die bereits mit der Agrarpolitik 2002 einem Strukturwandel ausgesetzte Milchwirtschaft in Berggebieten schützen. Aus ähnlichen Gründen will eine weitere Minderheit (3 : 8) das System der Lieferrechte einführen, womit der Kontingentshandel unterbunden, die Kontingente aber weiter bestehen würden.
Einig ist sich die Kommission, dass für die Akzeptanz der Reform die flankierenden Massnahmen zentral sind. Dabei handelt es sich neben der Unterstützung der Strukturanpassung v.a. um verschiedene Formen von Direktzahlungen.
Fleisch: Versteigerung der Zollkontingente
Bei der Regelung des Fleischimports schlägt der Bundesrat die Versteigerung der Zollkontingente nach einer Übergangszeit vor. Mit den aus der wettbewerbsgerechten Verteilung der Zollkontingente resultierenden Versteigerungserlösen soll die Finanzierung der Entsorgung der Fleischabfälle sichergestellt werden.
Die Kommission folgt mit Stichentscheid des Präsidenten (5 : 5 / 1) dem Bundesrat. Für eine Minderheit hat der Bundesrat auch keine Alternative zum erst seit drei Jahren geltenden Modell präsentiert: Die Versteigerungslösung gefährde die Marktabräumung; die Inlandleistung sei ein zentrales Element des bestehenden Systems, ohne welche die inländischen Fleischproduzenten ihre Tiere nicht mehr absetzen können. Schliesslich wird auch ein übermässiger Strukturwandel bei den Metzgermeistern befürchtet.
Für die Kommissionsmehrheit finden sich im Fleischmarkt Renten, welche weder den Produzenten noch den Konsumenten zugute kommen. Diese Kreise hätten sich denn auch mindestens z.T. für die Reform ausgesprochen. Vor dem Hintergrund eines Selbstversorgungsgrads von 95% beim Rind- und Schweinefleisch und Importen von 5% werden die Bedeutung der Mischrechnung zugunsten des inländischen Fleisches angezweifelt und bedeutende Partikularinteressen vermutet. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Lösung führt zumindest Teile der Renten näher an die Landwirte oder Konsumenten bzw. Steuerzahler. Kommission und Verwaltung sind sich allerdings einig, dass die Fleischabräumung in Randregionen gesichert bleiben muss und dass dieses Ziel funktionierende öffentliche Märkte voraussetzen kann. Wie sich dieses Ziel durch eine staatliche Förderung erreichen lässt, wird an der kommenden Sitzung besprochen werden.
Direktzahlungen
Aus grundsätzlichen Überlegungen (Leistungsabgeltung) und im Hinblick auf strukturelle Entwicklungsmöglichkeiten will der Bundesrat die Bezugsgrenzen bereinigen. Die Beitragsabstufung und Mindestgrössen nach Fläche oder Tierzahl je Betrieb sowie die Grenzwerte bezüglich Einkommen und Vermögen sollen aufgehoben werden. Die Kommission folgt dem Bundesrat. Namentlich im Bereich der Einkommens- und Vermögensgrenzen soll den Landwirtschaftsbetrieben ein Zusatzeinkommen ausserhalb der Landwirtschaft nicht verbaut werden, was v.a. die Benachteiligung von Bäuerinnen aufhebt.
Vertieft beraten wurde die verstärkte Bindung der Milchproduktion an die Raufutterverwertung. Mit den existierenden Beiträgen werde die extensive, artgerechte Wiederkäuerhaltung gefördert und die flächendeckende Bewirtschaftung der Grünflächen sichergestellt. Von den Beiträgen sind bisher Milchkühe ausgenommen, da in diesem Bereich eine sehr hohe Marktstützung besteht. Die Kommission beauftragt das EVD abzuklären, ob und wie die Mittel der Marktstützung schrittweise in Direktzahlungen für Raufutterverzehrer umgelagert werden können. Damit könnte ein wesentlicher Beitrag an die verstärkte Ausrichtung der Milchproduktion auf Raufutterverwertung geleistet werden.
Abfederung des Strukturwandels
Soziale Begleitmassnahmen: Die Kommission unterstützt einstimmig die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen, namentlich die Umschulungsbeiträge.
Investitionskredite: Die Kommission unterstützt die vom Bundesrat vorgeschlagene Ausweitung der Investitionskredite (Diversifizierungsunterstützung), welche Landwirte mit innovativen Ideen stärken soll.
Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geographischen Angaben
Die Kommission will die vom Bundesrat vorgeschlagenen Bestimmungen zu den Ursprungsbezeichnungen und geographischen Angaben an die Bestimmungen des TRIPs (Trade Related Intellectual Property Rights) der WTO anpassen. Damit soll namentlich auch die internationale Position der Schweiz gestärkt werden, in diesem Bereich den Schutz für u.a. landwirtschaftliche Produkte zu verbessern.
Förderung der Schafhaltung
Die Förderung der v.a. für die Berggebiete wichtigen Schafhaltung und der Verwertung von Schafwolle soll vom Bund - analog zu den Bestimmungen in den Bereichen Eier, Gemüse und Früchte - unterstützt werden können.
Finanzmittel für 2004 - 2007
Eine Minderheit verlangt Massnahmen zur Förderung von Produktion und Absatz auf das Niveau des Zahlungsrahmens 2000/03 und eine jährliche Erhöhung der Direktzahlungen um 1%, was zu Mehrausgaben von 409 Mio. Franken bzw. zu Totalausgaben von 14,501 Mia. Franken führen würde. Die Mehrheit der Kommission lehnt aber eine Stärkung der Produktionsförderung auf Kosten der Direktzahlungen als ökonomisch ineffiziente Lösung ab und erachtet eine Erhöhung der Ausgaben angesichts der ungünstigen Lage der Bundesfinanzen sowie der Schuldenbremse als nicht opportun. Die Behandlung der Anpassungen im Bereich der Raufutterbeiträge könnte anlässlich der Sitzung vom 12.11.2002 noch zu einer Verlagerung zwischen den einzelnen Zahlungsrahmen führen.
Tierseuchengesetz
Die Kommission folgt dem Bundesrat einstimmig, namentlich auch im Bereich der Beiträge für die Entsorgung von Fleischabfällen.
Anhörung
Die Kommission führte anlässlich ihrer Beratungen auch eine zweite Runde von Anhörungen durch: Eingeladen waren Herr Fritz Wyss und Frau Ingrid Schmid (Emmi Schweiz AG), Herr Felix Wehrle und Frau Sibyl Anwander (Coop), Frau Regina Fuhrer (Bio Suisse), Herr Hans Hofer (Centravo). Ausserdem hörte die Kommission folgende Landwirte an: Herr Christian Bär (Rifferswil; Agronomiestudent), Herr Heinrich Marti (Gemeindepräsident Matt (GL)) und Herr Alois Flury-Felber (Deitingen (SO)).
Die Kommission wird an ihrer Sitzung vom 12.11.2002 die Detailberatung beenden, damit das Plenum die Vorlage in der Wintersession beraten kann.
Bern, 23.10.2002 Parlamentsdienste