Der Nationalrat wird als Erstrat das revidierte Radio- und Fernsehgesetz behandeln. Die vorberatende KVF hat sich erstmals mit der Vorlage befasst und über Anhörungen beschlossen. Bei der Kommissionsinitiative für ein flächendeckendes Poststellennetz schloss sich die Kommission mehrheitlich den Anträgen des Ständerats an. Zusätzlich sprach sie sich für die Hauszustellung in Randgebieten aus.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates hat eine erste Aussprache zur Botschaft über die Totalrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) (02.093) geführt. Die vom Bundesrat am 18. Dezember 02 verabschiedete Vorlage, wurde von Bundesrat Moritz Leuenberger erläutert. Anschliessend diskutierte die Kommission erste grundsätzliche Fragen. Weiter entschied sie, anlässlich der nächsten Sitzung vom 10./11. Februar 03, Anhörungen durchzuführen. Sie legte den Kreis der Anzuhörenden fest und beschloss, die Hearings für die Mitglieder der ständerätlichen KVF, für alle übrigen interessierten Mitglieder des Parlaments sowie für die im Bundeshaus akkreditierten Journalistinnen und Journalisten zu öffnen. Das Geschäft wird im Nationalrat voraussichtlich in der Sommersession beraten.

Am zweiten Sitzungstag liess sich die Kommission von der SRG SSR idéé suisse über neue Technologien sowie über Fakten und Perspektiven der weiteren Entwicklung im Fernsehstudio des Bundeshauses informieren. Anschliessend besuchte sie Telebärn in Wabern, um sich vor Ort ein Bild der Möglichkeiten und Chancen eines Privatfernsehsenders machen zu können.

Bei der von der KVF eingereichten Parlamentarischen Initiative. Flächendeckendes Poststellennetz. Änderung des Postgesetzes (02.408) schloss sich die Kommission in der Differenzbereinigung den Anträgen des Ständerats an und hält damit im Postgesetz fest, dass für den Erwerb einer Konzession die Einhaltung der branchenüblichen arbeitsrechtlichen Minimalvorschriften Voraussetzung ist. Ferner will die Kommission die Post auf Gesetzesstufe zu einer Hauszustellung auch in abgelegenen, aber ganzjährig bewohnten Siedlungen verpflichten.

Sodann diskutierte die Kommission ihren Mitbericht zum Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention (01.083) an die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK). Die KVF empfiehlt der UREK mit 12 zu 11 das Verkehrsprotokoll nicht zu ratifizieren

Bern, 14.01.2003    Parlamentsdienste