Die Kommission beurteilt es als fragwürdig, wenn Schweizer Bürgerinnen und Bürger beim Familiennachzug gegenüber Bürgerinnen und Bürgern der EU und der EFTA diskriminiert werden. Sie erwartet deshalb, dass die kantonalen Vollzugsbehörden im Rahmen der bereits bestehenden Möglichkeiten auf Verordnungsstufe (BVO) für eine Gleichbehandlung besorgt sind.
Eine solche Praxis entspricht den Schlussfolgerungen des Bundesgerichtsurteils vom 17. Januar 2003, das in dieser Frage einen Verstoss gegen das in der Bundesverfassung verankerte Gebot der Rechtsgleichheit feststellt, es aber dem Gesetzgeber überlässt, hier Abhilfe zu schaffen.
Die Kommission tagte am 30./31. Januar 2003 in Bern unter dem Vorsitz von Nationalrat Charles-Albert Antille (FDP/VS).
Bern, 31.01.2003 Parlamentsdienste