Seit Mai 2000 sind die neuen Strafrechtsbestimmungen über Korruption in Kraft, die auch für die Ratsmitglieder gelten. Die Büros der beiden Räte haben beschlossen, die Ratsmitglieder über die Neuerungen des Korruptionsstrafrechts brieflich zu informieren.Die Büros beider Räte haben ebenfalls die Schwerpunkte der aussenpolitischen Aktivitäten des Parlaments im Jahre 2003 festgelegt.

Im Mai 2000 sind die neuen Strafrechtsbestimmungen über Korruption (Art. 322ter ff. StGB) in Kraft getreten. Neu ist insbesondere der Tatbestand der Vorteilsannahme. Danach macht sich ein Behördenmitglied bereits dann strafbar, wenn es im Hinblick auf die Amtsführung einen unzulässigen Vorteil, ein Geschenk oder eine Zuwendung fordert, sich versprechen lässt oder annimmt. Damit kann auch die sogenannte "Klimapflege" strafbar sein.

Die Büros beider Räte werden ihre Mitglieder in einem Schreiben ausdrücklich auf diese Regelungen hinweisen. Es wird jedoch darauf verzichtet, eine definierte Grenze anzugeben, welche die zulässige Interessenvertretung von der strafbaren Handlung trennt. Eine solche Beurteilung kann nur im Einzelfall, unter Berücksichtigung aller Umstände gefällt werden. Die Ratsmitglieder werden jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie dem neuen Recht unterstehen, als Interessenvertreterinnen und -Vertreter jedoch nicht im selben Masse den Maximen von Objektivität und Unparteilichkeit unterliegen wie andere Behördenmitglieder.

Entschädigungen die Ratsmitglieder für ihre Tätigkeiten als Verwaltungsräte oder in beratenden Funktionen erhalten, stellen dann einen Vorteil im Sinne des Korruptionsstrafrechts dar, wenn das ausgerichtete Entgelt den Wert der geleisteten Dienste offensichtlich übersteigt. In diesem Zusammenhang kommt der Offenlegung der Interessenbindungen eine wesentliche Bedeutung zu. Die Büros fordern bei der Annahme von Vorteilen zu grosser Sensibilität und Zurückhaltung auf, insbesondere da es der Selbstverantwortung jedes Ratsmitgliedes überlassen ist, im Einzelfall zu entscheiden.

Die Büros beider Räte haben im Weiteren die Planung der internationalen Beziehungen für das Jahr 2003 genehmigt. Eine Delegation der aussenpolitische Kommission des Nationalrates wird dieses Jahr Polen besuchen, eine Delegation der ständerätlichen APK die Türkei. Weitere Delegationen beider Räte werden nach Litauen, Aegypten und nach Russland reisen. Der Nationalratspräsident wird voraussichtlich Frankreich besuchen, der Ständeratspräsident Bhutan.

Das schweizerische Parlament seinerseits wird Delegationen aus Frankreich und der Ukraine empfangen.

In der Sommersession wird Luzius Wildhaber, der Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, anlässlich des 40. Jahrestages des Beitritts der Schweiz zum Europarat, zur Vereinigten Bundesversammlung sprechen. Das genaue Datum ist noch nicht bekannt.

Vom 14. bis zum 16. Mai wird im Parlamentsgebäude eine subregionale Konferenz der Parlamentarischen Versammlung der OSZE durchgeführt.

Bern, 14.02.2003    Parlamentsdienste