Nachdem die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) des Nationalrats an ihrer letzten Sitzung Eintreten ohne Gegenstimme auf die Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) (02.093) beschlossen hatte, nahm sie die Detailberatung auf. Bei Art. 10 hat sie mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, die Werbung von alkoholischen Getränken in Radio - und Fernsehsendungen gänzlich zu verbieten; der Bundesrat wollte unter gewissen Einschränkungen Werbung für Wein und Bier zulassen. Zusätzlich hat sie mit 21 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Bundesrat die Kompetenz erteilt, zum Schutz der Gesundheit und der Jugend weitere Werbesendungen als unzulässig zu erklären.
Den Artikel 11 über die Unterbrecherwerbung in Fernsehprogrammen beantragt die KVF mit 12 zu 11 Stimmen, gänzlich zu streichen. Damit wären private Fernsehveranstalter frei, wie sie ihre Sendungen durch Werbung unterbrechen wollen. Dieser Entscheid geht weiter als die EU-Richtlinie, die zur Unterbrecherwerbung Vorgaben macht. In Übereinstimmung mit dem Bundesrat bestätigte die KVF das Verbot für Heilmittelwerbung und politische Werbung. Die nächste Sitzung zum RTVG findet am 14./15. April 03 statt.
Schliesslich hörte die Kommission die Präsidenten der vier Regionalgesellschaften der SRG SSR idée suisse an, die sich zur Organisation der Trägerschaften im Gesetzesentwurf und kritisch zu Schaffung eines Beirats äusserten.
Die zweitägige Sitzung fand unter dem Vorsitz von Nationalrat Peter Vollmer (SP/BE) in Bern statt.
Bern, 25.03.2003 Parlamentsdienste