Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) des Nationalrats beschloss bekanntlich bereits an ihrer letzten Sitzung bei der Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) (02.093), die Werbung von alkoholischen Getränken in Radio- und Fernsehsendungen von allen Veranstaltern zu verbieten und die Bestimmungen über die Unterbrecherwerbung in Fernsehprogrammen zu streichen.
In der weiteren Detailberatung beliess die Kommission dagegen mit einem Stimmenverhältnis von 12 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung Art. 12 des Gesetzesentwurfs, der Regelungen über die Dauer der Werbung in Fernsehprogrammen vorsieht. Die Bestimmung übernimmt grundsätzlich die Vorgaben des Europarechts, gibt aber dem Bundesrat die Kompetenz, für Programme, die nicht grenzüberschreitend empfangbar sind, liberalere Bestimmungen vorzusehen.
Hingegen beschloss die KVF mit 12 zu 11 Stimmen, Art. 13 über die Werbung in Radioprogrammen zu streichen. Damit kann der Bundesrat für Radioprogramme von Privaten mit einer Konzession mit Leistungsauftrag und Gebührenanteil keine Vorschriften über die Dauer von Werbesendungen und die Unterbrecherwerbung erlassen.
Die Vorschriften zum Sponsoring (Art. 14) und bezüglich des Schutzes von Minderjährigen (Art. 15) beliess die Kommission mit knappem Entscheid in der Fassung des Bundesrates. Sie hob das Verbot von Werbung in Radioprogrammen der SRG mit 18 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung auf Gesetzesstufe und verbot mit 15 zu 7 Stimmen bei zwei Enthaltungen zusätzlich das Sponsoring für die SRG-Radios. Für die Fernsehprogramme der SRG will sie dem Bundesrat die Kompetenz belassen, Werbung und Sponsoring zusätzlich einzuschränken.
Nach einer Grundsatzdiskussion, ob Veranstalter von lokalen und regionalen Programmen zur Erfüllung eines Service public Auftrages einen Gebührenanteil erhalten sollen, beschloss die Kommission mit 14 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen dem Gesetzesentwurf zu folgen und damit ein Splitting zu ermöglichen. Die Detailberatung zu den einzelnen Artikeln wird an der nächsten Sitzung Ende Juni 03 durchgeführt.
Weiter informierte Bundesrat Moritz Leuenberger die Kommission über die Absichten und Möglichkeiten des Bundesrates nach der Ablehnung des Luftverkehrsabkommen mit Deutschland.
Im Rahmen einer regelmässigen Information an die Kommission diskutierte diese weiter einen Zwischenbericht vom März 2003 über den Stand der Verlagerung des Güterverkehrs.
Die zweitägige Sitzung fand in Bern unter der Leitung von Nationalrat Peter Vollmer (SP/BE) und teilweise im Beisein von Bundesrat Moritz Leuenberger statt.
Bern, 15.04.2003 Parlamentsdienste