"Landesausstellung", "Spitzensport" und "Koordination der Bildungssysteme": mit diesen vielfältigen Themen befasste sich die WBK, bevor sie sich den Schwerpunkten der dreitägigen Sitzung, dem Embryonenforschungsgesetz und dem Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen, zuwandte.

Zur Eröffnung ihrer dreitägigen Sitzung hatte die WBK drei Initiativen vorzuprüfen. Das Anliegen der Parlamentarischen Initiative von Nationalrat Karl Tschuppert (02.429 n Pa.Iv. Tschuppert. Jede Generation verdient eine Landesausstellung. Sicherstellung der Finanzierung) stiess bei der Kommission allgemein auf Sympathie. Bedenken angesichts der Finanzlage des Bundes und der Gedanke, dass man es zukünftigen Generationen überlassen soll, selber zu entscheiden, ob und in welcher Form sie eine Landesausstellung durchführen wollen, führten die Kommission jedoch dazu, der Initiative mit 11:5 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) keine Folge zu geben. Die Minderheit will im Rat beantragen, der Initiative Folge zu geben.

Deutlicher fiel der Entscheid im Fall der Parlamentarischen Initiative von Nationalrat Flavio Maspoli aus (02.438 n Pa.Iv. Maspoli. Bundeshilfe für Spitzensport). Nicht nur aus finanziellen Gründen, sondern auch aus der grundsätzlichen Überlegung, dass eine Förderung von Sportvereinen durch den Bund nicht angezeigt sei, beantragt die WBK einstimmig, der Initiative keine Folge zu geben.

Das Anliegen der Standesinitiative des Kantons Basel-Land. Koordination der kantonalen Bildungssysteme (02.302 n) fiel in der WBK auf gut vorbereiteten Boden: Bekanntlich hat die Kommission bereits den Auftrag, eine Verfassungsgrundlage mit dieser Zielrichtung vorzubereiten (97.419 Pa.Iv. Bildungsrahmenartikel (Zbinden)). Auf dem Weg zur Erarbeitung eines konkreten Vorschlages sah sich die Kommission vor verschiedene Hürden gestellt. Nach eingehender Diskussion zwischen der Subkommission und der EDK zeichnet sich nun die Lösung einer "Bildungsverfassung" ab, mit der sich die WBK an einer ihrer nächsten Sitzungen befassen wird. Der Regelungsbedarf war somit in der Kommission unbestritten und aus diesem Grund empfiehlt sie mit 16:3 Stimmen, der Initiative Folge zu geben.

Den zweiten Sitzungstag hat die WBK der Beratung des Embryonenforschungsgesetzes (02.083 s) gewidmet. Darüber wurde an einer Pressekonferenz am 16. Mai informiert.

Nach den Sommerferien wird die Kommission mit der Beratung des Gesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (02.065 n) beginnen. Das Gesetz soll regeln, unter welchen Bedingungen genetische Untersuchungen, die zur Diagnostik, Prävention und Therapie von bisher unheilbaren Krankheiten beitragen können, durchgeführt werden dürfen. Als Einstieg in dieses Thema hat die WBK an ihrem dritten Sitzungstag Anhörungen mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Bereichen der Ethik, der medizinischen Genetik, der Arbeitsmedizin, der Versicherungswirtschaft und von Behindertenorganisationen durchgeführt.

Die Kommission tagte am 14./15./16. Mai 2003 unter dem Vorsitz von Nationalrat Hans Widmer (SP/LU) in Bern.

Bern, 16.05.2003    Parlamentsdienste