Im Rahmen der Beratungen hat die KEP-N sämtliche vom Bundesrat abweichenden Beschlüsse der KEP-S (also sowohl Mindereinsparungen wie Mehreinsparungen) zum Antrag erhoben und ist diesen in folgenden Bereichen gefolgt:
- PPP Schule am Netz: Beim Projekt Schulen ans Netz, in welchem der Bundesrat bereits Einsparungen vorsieht, sollen 2004 - 2006 weitere Einsparungen von 11 Mio. Franken vorgenommen werden. Damit bleibt die Übernahme der dringendsten Aufgaben gewährleistet.
- Sport: Die neu durch den Tabak-Präventionsfonds für den Sport eingesetzten Mittel von 2 Mio. / Jahr werden kompensiert.
- Gesundheitsbereich: Die neu durch den Tabak-Präventionsfonds für die Tabakbekämpfung eingesetzten Mittel können mit z.Z. dem BAG für diese Aufgabe zur Verfügung stehenden Mittel kompensiert werden.
- Allgemeine Strassenbeiträge: Hier handelt es sich um Beiträge an die Kantone für Strassen. Zur Entlastung der Kantone und zur Sicherung von Strassen, namentlich in Randregionen, beantragt die KEP-N eine Reduktion der Einsparungen um die Hälfte auf 20 Mio. / Jahr.
- Abfall- und Abwasseranlagen: Der Abbau der eingegangenen Verpflichtungen bis 2008 kann eingehalten werden, womit die Mehreinsparungen von insgesamt 15 Mio. keine negativen Auswirkungen auf die Kantone und die Bevölkerung haben.
- Verschiedene Massnahmen im Umweltbereich: In den bereits in der Botschaft für Kürzungen vorgesehenen Transferbereichen des BUWAL (z.B. Vollzug Umweltgesetzgebung, Natur- und Landschaftsschutz) wurde die Sparvorgabe um 6 Mio. / Jahr erhöht.
- Funktionsausgaben des BUWAL: Hier soll gemäss Vorstellungen der KEP-S bei den Personalausgaben und den Dienstleistungen Dritter gespart werden, wobei es dem Bundesamt obliegen soll, wo genau die Kürzungen vorzunehmen sind.
- Forstwirtschaft: Die Mindereinsparungen von insgesamt 21 Mio. entfallen ausschliesslich auf den Schutzwald. Damit verbleiben in diesem Bereich Einsparungen von insgesamt rund 15 Mio. für die Jahre 2004 - 2006.
- Fliegerische Ausbildung Dritter: Aufgrund der engen Verwandtschaft zum Militär (Förderung des Nachwuchs der Militärpiloten) kann diese Position ins VBS transferiert werden.
- Landwirtschaft: Der Antrag der KEP-S erreicht die bundesrätliche Sparvorgabe mit einer minimalen Kürzung der Direktzahlungen: Erstens sollen dank Kreditüberhang von 2003 die Direktzahlungen 2004 nicht gekürzt werden. Zweitens sollen die im Rahmen der Agrarpolitik 07 in der Sommersession von den Räten beschlossene Aufhebung der Limitierung der Direktzahlungen an Betriebe mit über 30 Hektaren bis 2007 verschoben werden. Damit werden Direktzahlungen von jährlich 30 Mio. eingespart und die restlichen Direktzahlungen werden weniger angetastet.
- EnergieSchweiz: Der Antrag der KEP-S reduziert die Sparvorgabe für 2004 - 2006 um insgesamt 20 Mio. auf 45 Mio. Damit sollen die Ziele des Programms mit einer Neuausrichtung von EnergieSchweiz weiter erreicht werden können. Ein Antrag zur Einführung einer Zweckabgabe auf nichterneuerbaren Energieträgern von 0,1 Rp./kWh zugunsten der Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien, namentlich Holz, Biomasse, Sonnen- und Windenergie wurde ebenso abgelehnt wie Streichungsanträge der Sparvorgabe.
- Personal: Die Mehrheit der KEP-N erachtet es wie die KEP-S als notwendig, den Druck auf dem Personalbudget zu erhalten bzw. zu erhöhen und beantragt eine leichte Erhöhung der Sparmassnahmen um insgesamt 48 Mio. Damit soll das in den vergangenen Jahren beobachtete Wachstum der Personalausgaben gestoppt werden.
- Publikation und Öffentlichkeitsarbeit: Hier fand die KEP-N ebenfalls zusätzliches Sparpotential von 2,5 Mio., welches für das Jahr 2006 anfallen werden. Eine Minderheit wollte forderte weitere Kürzungen.
Nicht gefolgt ist die Kommission den Beschlüssen der KEP-S in folgenden Bereichen:
- AHV- und IV-Renten: Die KEP-N schloss sich dem Sparziel von BR und KEP-S an. Eine Mehrheit der KEP-N zieht es vor, dieses Ziel durch den Verzicht der finanziellen Abfederung des flexiblen Rentenalters zu erreichen. Diese Frage wird in der Herbstsession im Nationalrat im Rahmen der 11. AHV-Revision beraten. Damit kann auf ein einmaliges Aussetzen des Mischindexes verzichtet werden, da sich die Entlastungsbeiträge in beiden Bereichen ausgleichen. Sollte das Parlament allerdings eine finanzielle Abfederung des flexiblen Rentenalters beschliessen, will die Kommissionsmehrheit dem Bundesrat folgen und den Mischindex einmalig aussetzen.
- Eventuelle Senkung der Bundesbeiträge an die AHV und IV: Die Beiträge des Bundes an die AHV und IV belaufen sich auf 16,36 und 37,5%. Der Bundesrat beantragte, dass für den Fall, dass die eidgenössischen Räte in der Herbstsession der Streichung der Bundesanteile an den Mehrwertsteuererhöhungen für die AHV und IV zustimmen, der Beitrag des Bundes an die AHV und IV jährlich nach Massgabe der entgehenden Mehrwertsteuererträge reduziert wird. Die Kommissionsmehrheit lehnt diesen Antrag des Bundesrats, dem die KEP-S gefolgt war, ab. Damit besteht die Gefahr, dass der Haushalt in den Jahren 2005 und 2006 um zusätzliche 680 Mio. bzw. 790 Mio. belastet wird.
- Bildung, Forschung und Technologie: Hier beantragt sie gegenüber dem Bundesrat Mindereinsparungen von 100 Mio. (2004-06) und gegenüber der KEP- S von 50 Mio.
- Hotelkredit: Der Verpflichtungskredit für die Gesellschaft für Hotelkredit wurde bereits vom Parlament in der Sommersession von ursprünglich 100 Mio. auf 80 Mio. reduziert. Die Mehrheit des Nationalrats ging damals davon aus, dass im Rahmen des Entlastungsprogramms weitere Kürzungen vorgenommen würden. In diesem Sinne beantragt die Mehrheit der Kommission, den Kredit um insgesamt weitere 20 Mio. zu kürzen.
- Kürzung der Entschädigung für Parlamentarier und Entlöhnung für Magistratspersonen: Die Verwaltungsdelegation hatte vorgeschlagen, die auf 2003 eingeführte Erhöhung der Parlamentarierentschädigung teilweise rückgängig zu machen und damit jährlich 3000 Franken / Parlamentarier einzusparen. Während die KEP-S Nichteintreten beantragt, beschloss die KEP-N nicht nur Eintreten, sondern auch eine analoge Kürzung um 5% beim Jahresgehalt der Bundesräte, der Bundeskanzlerin und der Bundesrichter. Die Einsparungen werden auf 1,6 Mio. / Jahr geschätzt.
Für die Gesamtbilanz der KEP-N gegenüber Bundesrat und KEP-S vgl. Beilage (Rückseite).
Bern, 02.09.2003 Parlamentsdienste