Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) hat am 27. August 2003 von den Ergebnissen des Berichts des niederländischen Luft- und Raumfahrtinstituts (NLR) vom 1. Juli 2003 zur Luftfahrtsicherheit in der Schweiz Kenntnis genommen. Wie bereits im Bericht zur Swissair-Krise vom 19. September 2002 (vgl. BBl 2003 5403ff.) angekündigt, wird die Kommission die Umsetzung der Empfehlungen zur Verbesserung des Gesamtsystems der schweizerischen Luftfahrtaufsicht eng überwachen.

Die Subkommission EDI/UVEK der GPK-S wird in der ersten Woche der Herbstsession 2003 eine Aussprache mit dem Sicherheitsdelegierten des UVEK führen. Das Wiedererreichen eines vorbildlichen Sicherheitsstandards in der Luftfahrt hat erste Priorität. Ebenfalls wird die GPK-S den Vorsteher des UVEK zu den Umständen der Ablösung an der Direktion des BAZL befragen. Gegenstand dieser Anhörung wird u.a. die Aufsicht des UVEK über das BAZL sein. Bereits in ihrem Bericht aus dem Jahre 2002 hat die GPK-S bemängelt, dass das UVEK seine Aufsichtsfunktion vorwiegend in reaktivem Sinne und zu zurückhaltend wahrnimmt (BBl 2003 5442f.). Die GPK-S hat damals entsprechende Forderungen an den Bundesrat formuliert. Deren Umsetzung wird im Rahmen einer bereits laufenden Nachkontrolle überprüft.

Bern, 02.09.2003    Parlamentsdienste