Die Staatspolitische Kommission des Ständerates, welche am Dienstag erstmals in neuer Zusammensetzung tagte, hat einstimmig den vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen des Publikationsgesetzes (03.072) zugestimmt.

Das Publikationsgesetz regelt die Veröffentlichung der Sammlungen des Bundesrechts (Amtliche und Systematische Sammlung) und des Bundesblatts. In der neuen Bundesverfassung vom 18. April 1999 sind die Formen der Erlasse der Bundesversammlung geändert worden, was entsprechende Anpassungen des Publikationsgesetzes notwendig machte. Im Gesetzesentwurf wurde zudem neuen Entwicklungen bei der Publikation amtlicher Texte Rechnung getragen. Insbesondere soll eine Rechtsgrundlage für die elektronische Publikation im Internet geschaffen und so das Verhältnis zwischen gedruckter und elektronischer Version klar definiert werden.

Zu Diskussionen Anlass gab der Vorschlag des Bundesrates, einer klareren Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen entsprechend die Kantonsverfassungen nicht mehr in der Systematischen Sammlung zu publizieren. In der Kommission wurde argumentiert, dass dadurch die Kantonsverfassungen entwertet würden, was auch ihre Bedeutung im Hinblick auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung schmälern könnte. Ein Antrag auf die Fortführung der Publikation der Kantonsverfassungen wurde nur knapp mit 6:5 Stimmen abgelehnt.

Die Kommission, welche am 13. Januar 2004 unter dem Vorsitz von Jean Studer (SP/NE) tagte, hat ihre erste Sitzung im Weiteren dazu benutzt, um eine erste Aussprache mit dem neuen Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartementes, Bundesrat Christoph Blocher, über die wichtigsten Geschäfte des EJPD im Zuständigkeitsbereich der Staatspolitischen Kommission zu führen.

Bern, 14.01.2004    Parlamentsdienste