Die Kommission hat entschieden, den Beschluss über die Immunität von Herrn Blocher als Bundesrat abzuwarten, bevor sie sich zur Frage äussert, ob Herrn Blocher die parlamentarische Immunität gewährleistet wird.

Am 5. Dezember 2003 wurde bei der Bundesversammlung ein Gesuch um Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Christoph Blocher eingereicht. Die ihm vorgeworfenen Ehrverletzungen gehen auf einen von ihm verfassten Artikel zurück, welcher unter der Rubrik „Tribüne" mit dem Titel „Mitenand gaats schlächter" am 14. April 2003 im Tages-Anzeiger erschienen ist. Herr Blocher vertritt dort die Meinung, dass eine zu starke Annäherung von Politik und Wirtschaft zu „Filz, Korruption und wirtschaftlichem Desaster" führe. In diesem Zusammenhang wirft Herr Blocher einem Zürcher Kantonsrat vor, von seiner Situation als Mitglied der kantonalen Bildungskommission zu profitieren, um sich immer neue Staatsaufträge für seine private Schulungsfirma zu sichern. Dieser hat sich nun mit einer Strafanzeige gegen die Vorwürfe von Herrn Blocher zur Wehr gesetzt.

Die Kommission hat festgestellt, dass Herr Blocher seit seinem Amtsantritt am 1. Januar 2004 als Bundesrat einen Schutz vor Strafverfolgung geniesst (Art. 61a RVOG; SR 172.010). Sie hat entschieden, im Sinne der Verfahrensökonomie den Entscheid über die Aufhebung der Immunität von Christoph Blocher in seiner Funktion als Bundesrat gemäss Art. 61a RVOG abzuwarten. Würde die Aufhebung dieser Immunität verweigert, so wäre es nicht mehr notwendig, dass die Kommission sich mit der Aufhebung der parlamentarischen Immunität auseinandersetzt, da eine Strafverfolgung auf jeden Fall ausgeschlossen wäre.

Die Kommission hat am 15. und 16. Januar 2004 unter dem Vorsitz von Nationalrat Luzi Stamm (V, AG) getagt. Über die im Weiteren behandelten Geschäfte wird in einer nachfolgenden Medienmitteilung informiert.

Bern, 16.01.2004    Parlamentsdienste