Infolge einer Standesinitiative des Kantons Jura (01.300 Steuerrecht. Abschaffung der « Erbenbussen ») hat sich die Kommission einstimmig dafür ausgesprochen, Artikel 179 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer und Artikel 57 Absatz 3 des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden aufzuheben. Mit dieser Abschaffung der Erbenhaftung für Steuerbussen wird der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entsprochen. Dieser hatte in zwei Entscheiden von 1997 gegen die Schweiz befunden, dass solche Bussen rein persönlicher Natur seien und nicht vererbt werden können und somit das Schweizer Recht in dieser Beziehung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstosse.
Bei der Prüfung der Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland(03.039) unterstützte die Kommission die Idee einer möglichst raschen Aufhebung dieses Gesetzes. Dies setzt allerdings eine vertiefte Prüfung verschiedener Massnahmen vor allem in der Raumplanung voraus, die zu ergreifen wären, um Missbräuchen und unerwünschten Entwicklungen im Ferien- und Zweitwohnungsbau vorzubeugen. Da diese Prüfung einige Zeit beanspruchen wird, hat die Kommission beschlossen, die vom Bundesrat vorgeschlagene Teilrevision vorzunehmen. Sie hat sich einstimmig für diese Lockerung der Lex Koller ausgesprochen, wonach vor allem der Erwerb von Anteilen an Immobiliengesellschaften gleich behandelt werden soll wie der Erwerb von Anteilen an Immobilienanlagefonds: Personen im Ausland brauchen demnach keine Bewilligung mehr, um Anteile an Immobiliengesellschaften im engeren Sinne zu erwerben, sofern die Anteile an einer Börse in der Schweiz kotiert sind.
Betreffend das Bundesgesetz über die Teilung eingezogener Vermögenswerte (01.064) beantragt die Kommission mit 8 zu 2 Stimmen, an der letzten Differenz und somit an der Version des Ständerates festzuhalten und sich gegen die Zweckbindung der eingezogenen Gelder auszusprechen. Eine Minderheit beantragt, dass die Kantone einen Teil der ihnen zufliessenden Gelder für die Suchtprävention und Suchtbehandlung einsetzen und dass ein Teil der dem Bund zufliessenden Gelder für Entwicklungs- und Kooperationsprojekte mit drogenproduzierenden Ländern verwendet wird.
Die Kommission hat einem Gesetzesentwurf zur Änderung der Artikel 176 Abs. 2 und 296 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) einhellig zugestimmt (00.405 Pa.Iv. Cina. Schutz gutgläubiger Erwerber im SchKG). Die vom Nationalrat bereits angenommene Vorlage sieht vor, dass die Konkurseröffnung oder die Nachlassstundung innerhalb von zwei Tagen im Grundbuch vermerkt wird. Mit der Verkürzung der Zeitspanne zwischen Konkurseröffnung oder Nachlassstundung und deren Vermerk im Grundbuch soll ein besserer Schutz des gutgläubigen Grundstückserwerbers gewährleistet werden.
Ebenfalls einstimmig angenommen hat die Kommission eine Motion des Nationalrates, die den Bundesrat ersucht, sich für eine Revision des Haager Übereinkommens über die internationalen Kindesentführungen und für eine kindergerechte Handhabung der bestehenden Normen einzusetzen (03.3235. Mo NR (Leuthard). Kindeswohl und Haager Übereinkommen).
Schliesslich hat die Kommission der Ratifizierung des Zweiten Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen einhellig zugestimmt (03.025, Botschaft des Bundesrates vom 26. März 2003) und sich damit dem Nationalrat angeschlossen.
Die Kommission hat am 26. Januar 2004 unter dem Vorsitz von Ständerat Rolf Schweiger (R/ZG) und teils im Beisein von Bundesrat Christoph Blocher in Bern getagt.
Bern, 27.01.2004 Parlamentsdienste