Der Wachstumsmotor muss wieder in Gang gesetzt werden. Das ist die Hauptaufgabe der schweizerischen Wirtschaftspolitik in der neuen Legislatur. Darüber besteht Einigkeit zwischen der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S), dem Bundesrat und der Nationalbank. Das ist das Ergebnis einer Aussprache vom 10./11. Februar zwischen der Kommission und Bundespräsident Deiss, Bundesrat Merz und dem Nationalbankpräsident Roth.

1. Wachstum: Hauptziel der aktuellen Wirtschaftspolitik

Die Kommission führte eine Aussprache mit dem Bundespräsidenten, Bundesrat Merz und dem Nationalbankpräsidenten Jean-Pierre Roth. Dabei ging es um die konkreten Massnahmen des Bundesrates in der Wirtschafts-, Fiskal- und Haushaltpolitik sowie der Nationalbank in der Währungspolitik, um die Wachstumsrate der schweizerischen Wirtschaft auf den Stand der übrigen europäischen Länder zu bringen.

Beim Wachstum bildet die Schweiz seit der EWR-Abstimmung das Schlusslicht der Länder in Westeuropa. In- und ausserhalb der Bundesverwaltung wurden in zahlreichen wertvollen Berichten die Ursachen analysiert und Handlungsvarianten aufgezeigt. Kommission, Bundesrat und Nationalbank sind sich einig, dass es in den nächsten vier Jahren darum geht, die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft zu stärken, die Abgabelast zu begrenzen und Anreize für Investitionen im Inland durch Abbau von Barrieren voranzutreiben. Wirtschafts-. Fiskal-, Haushalt- und Währungspolitik müssen auf dieses Ziel ausgerichtet werden.

In den vergangenen Jahren konnten viele Reformvorhaben nicht oder nur zögerlich umgesetzt werden. Oft scheiterten Einzelprojekte an politischen und psychologischen Widerständen. Wie das Reformpaket Swisslex in der ersten Hälfte der neunziger Jahre gezeigt hat, kann die Bevölkerung von der Notwendigkeit von Reformvorhaben überzeugt werden, wenn sich Bundesrat und eine deutliche Mehrheit des Parlamentes geschlossen dahinter stellen. Mehrere Stimmen aus der Kommission forderten daher den Bundesrat auf, ein ,Wachtumspaket' in Angriff zu nehmen.

Benchmark für die Politik muss sein, in dieser Legislatur das durchschnittliche Wachstum der vergleichbaren Länder im EU-Raum wieder zu erreichen oder zu übertreffen.

2. Zollgesetzrevision

Der Bundesrat schlägt eine Totalrevision des Zollgesetzes von 1925 vor. Ziel ist es, die Zollverfahren für die Wirtschaft möglichst einfach und kostengünstig zu gestalten, ohne die Zollsicherheit zu beeinträchtigen. Die Kommission unterstützt den Bundesrat in dieser Zielsetzung. Sie beschloss einstimmig Eintreten auf die Revision.

Im der Detailberatung beschloss die Kommission über den bundesrätlichen Vorschlag hinaus Erleichterungen beim aktiven und des passiven Veredelungsverkehr. Insbesondere der aktive Veredelungsverkehr schafft Arbeitsplätze in der Schweiz, vor allem bei KMU. Waren werden in die Schweiz importiert, hier bearbeitet und dann wieder exportiert. Für diesen Vorgang sollen die Verfahren am Zoll - auch für die Mehrwertsteuer (Einfuhrsteuer) - möglichst einfach gestaltet werden, damit die Schweizer Firmen möglichst geringe Konkurrenznachteile gegenüber ihren Mitbewerben aus dem EU-Raum haben.

Bezüglich der elektrischen Energie folgt die Kommission zwar dem bundesrätlichen Vorschlag, ein besonderes Zollveranlagungsverfahren vorzusehen. Damit kann die Mehrwertsteuer an der Grenze effizient abgerechnet werden. Die Einführung eines Zolls auf der elektrischer Energie schliesst die Kommission jedoch aus.

3. Parlamentarische Initiative Cornu: Aufhebung des Absinthverbots

Im vergangenen Jahr hatte aSR Cornu eine Parlamentarische Initiative zur Aufhebung des Absinthverbots (02.475) eingereicht, nachdem dieses Verbot seit der Totalrevision der Bundesverfassung nur noch auf Gesetzesstufe festgeschrieben war. Die Kommission stimmte dem Entwurf zur Änderung des Lebensmittelgesetzes einstimmig zu. Dabei liess sie sich von drei Überlegungen leiten: Erstens wurde das Absinthverbot wurde seinerzeit vor allem wegen des hohen Thujongehalts im Absinth und der damit verbundenen Gefährdung der Gesundheit eingeführt. Dieses Problem wird heute durch international anerkannte Grenzwerte für den Thujongehalt, die generell auf alkoholische Getränke Anwendung finden, gelöst. Ausserdem sollen die bestehenden Präventionskampagnen gegen den Alkoholmissbrauch auch beim Absinth Anwendung finden. Zweitens wird heute die illegale Absinthproduktion auf jährlich 10'000 Liter geschätzt. Diese Produktion muss sich nicht an Grenzwerte halten, wird nicht besteuert und profitiert vom Nimbus des Illegalen. Mit der Legalisierung werden Grenzwerte einzuhalten und wird die Produktion zu besteuern sein. Schliesslich eröffnet die Aufhebung des Absinthverbots im Anbaugebiet der Wermutpflanze (Val-de-Travers) den Landwirten eine Diversifizierungsmöglichkeit.

4. Parlamentarische Initiative Forster. Verzicht auf Wohnbauförderung

Die Kommission hat zudem die von SR Forster eingereichte Parlamentarische Initiative (03.408) beraten. Diese Initiative verlangt, dass in Artikel 108 der Bundesverfassung die Wohnbauförderung als Bundesaufgabe gestrichen wird. Bundesaufgabe soll nur noch die Wohneigentumsförderung, namentlich über fiskalische Massnahmen, bleiben. Für die Kommission kann dieses Anliegen nicht isoliert betrachtet werden, sondern nur im Zusammenhang mit der generellen Prüfung der Frage, welche Aufgaben in Zukunft noch Bundesaufgaben sein sollen. Auf der Basis dieser Erkenntnis zog die Initiantin die Initiative zurück.

Die Kommissionssitzung fand in Bern unter der Leitung von Ständerat Eugen David (CVP/SG) und teilweise im Beisein von Bundespräsident Deiss, Bundesrat Merz und Nationalbankpräsident Roth statt.

Bern, 11.02.2004    Parlamentsdienste