Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK) unterbreitet dem Rat mit 24:1 Stimmen eine Änderung des Finanzhaushaltgesetzes, mit welcher die Bewilligung von dringlichen Krediten neu geregelt werden soll. Mit dieser Vorlage wird eine parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion (01.462 Die demokratische Kontrolle sichern. Änderung des Finanzhaushaltgesetzes") umgesetzt. Der Nationalrat hatte der Initiative am 10. März 2003 mit 91:84 Stimmen Folge gegeben.
Die mit der Umsetzung der Initiative beauftragte SPK hat verschiedene Varianten geprüft und sich schliesslich für eine Lösung entschieden, wonach die Finanzdelegation dringliche Zahlungs- und Verpflichtungskredite bis zu einem Betrag von 250 Millionen bewilligen kann. Wird dieser Betrag überschritten, dann ist neu die Bundesversammlung einzuberufen.
Anlässlich der Bewilligung der Kredite zur Bewältigung der Swissair-Krise in der ausserordentlichen Session der Bundesversammlung vom November 2001 wurde insbesondere als stossend empfunden, dass die Räte hier nachträglich Ausgaben zu genehmigen hatten, die bereits getätigt bzw. aufgrund unterzeichneter Verträge bereits zugesagt waren. Die verfassungsmässige Budgetkompetenz des Parlamentes wird dadurch zur Farce. Angesichts der heute bestehenden Kommunikationsmittel ist es ohne weiteres möglich, die Bundesversammlung in dringlichen Fällen auch kurzfristig einzuberufen. Eine Analyse der bisher von der Finanzdelegation bewilligten dringlichen Kredite hat gezeigt, dass die Limite von 250 Millionen Franken nur äusserst selten überschritten wird. Der Bericht kann im Internet eingesehen werden: www.parlament.ch
Mit dem Öffentlichkeitsgesetz (03.013) kann die Kommission eine weitere wichtige Vorlage dem Rat unterbreiten. Sie hat die Detailberatung abgeschlossen und dem Gesetz in der Gesamtabstimmung mit 17: 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Mit dieser Vorlage soll der Zugang zu amtlichen Dokumenten gewährleistet werden.
Zu Diskussionen Anlass gab die Frage, ob ein Schlichtungsverfahren vorgesehen werden soll, wenn einem Gesuchsteller aus gesetzlich vorgesehenen Gründen der Zugang zu einem Dokument verweigert worden ist und dieser damit nicht einverstanden ist. Zwei Anträge auf Streichung dieses in der bundesrätlichen Vorlage vorgesehenen Verfahrens wurden mit 15:9 Stimmen abgelehnt. Die Mehrheit ist überzeugt, dass bei Existenz eines Schlichtungsverfahrens häufig auf den viel aufwändigeren und teureren Rechtsweg verzichtet werden kann. Die Kommission ist zudem mit 18:4 Stimmen der Ansicht, dass der Zugang zu amtlichen Dokumenten gebührenfrei sein soll. Die Gebührenpflicht, welche der Bundesrat vorschlug, wurde als zu bürokratisch und somit ökonomisch kaum sinnvoll abgelehnt.
Kleinere Modifikationen wurden im Katalog der Ausnahmen vom Öffentlichkeitsprinzip vorgenommen: Im Gegensatz zu Bundesrat und Ständerat ist die Kommission zum Beispiel mit 10:10 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten der Ansicht, dass Dokumente durchaus öffentlich zugänglich sein sollen, auch wenn dadurch die Beziehungen zwischen Bund und Kantonen beeinträchtigt werden können.
Schliesslich hat sich die Kommission im Gegensatz zum Ständerat mit 13:9 Stimmen in der Übergangsbestimmung dafür ausgesprochen, dass das Öffentlichkeitsprinzip auch für Dokumente gelten soll, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes erstellt worden sind. Die vom Ständerat vorgeschlagene Beschränkung auf neuere Dokumente stellt eine willkürliche Trennlinie dar. Sie bedeutet zudem für die Verwaltung einen zusätzlichen Abklärungsaufwand.
Die Kommission hatte am 23. Oktober 2003 die Vorberatung des Entwurfes für ein neues Ausländergesetz (02.024) abgeschlossen. Sie lehnt es mit 17:7 Stimmen ab, sich an ihrer nächsten Sitzung vom 22./23. April 2004 mit der Frage zu beschäftigen, ob sie auf einzelne ihrer Anträge zurückkommen will. Diese Frage hat sich gestellt, weil im Hinblick auf die Behandlung im Nationalrat in der Sondersession anfangs Mai 2004 bereits eine grosse Zahl von weiteren Anträgen eingereicht worden ist. Die Minderheit bejaht die Frage, weil sie der Meinung ist, dass auf diese Weise die Ratsdebatte besser vorbereitet werden könnte. Ein Teil der Mehrheit kann demgegenüber in den bereits eingereichten Anträgen keine wesentlichen neuen Elemente erblicken, die ein Rückkommen auf die nach intensiver Kommissionsberatung gefassten Beschlüsse rechtfertigen. Ein anderer Teil der Mehrheit ist der Auffassung, dass eine Rückweisung der Vorlage durch den Rat an die Kommission ohnehin unumgänglich ist.
Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig Zustimmung zum Entwurf des Publikationsgesetzes (03.072). Sie hat gegenüber den Beschlüssen des Ständerates nur kleine Änderungen vorgenommen.
Die Kommission tagte am 25./26. März 2004 unter dem Vorsitz von Nationalrat Hermann Weyeneth (SVP/BE) in Bern.
Bern, 26.03.2004 Parlamentsdienste