Am 18. März 2004 verabschiedete der Nationalrat die Totalrevision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (02.093) mit 137 zu 26 Stimmen. Die ständerätliche Kommission führte eine allgemeine Aussprache über die Gesetzesvorlage und das weitere Vorgehen. Sie beschloss, vor der Aufnahme der eigentlichen Beratungen, Anhörungen mit einem kleineren Kreis von Betroffenen an ihrer nächsten Sitzung vom 29. April 04 durchzuführen. Sie wird an diesem Tag ferner die Eintretensdebatte aufnehmen.
Im Bereich Telekommunikation beriet die Kommission die Motion des Nationalrates (Vollmer). Telefongebühren. Abzockerei (03.4392). Der Nationalrat hatte diesen Vorstoss am 19. Dezember 2003 einstimmig und ohne Diskussion überwiesen. Der Bundesrat erklärte sich zuvor bereit, die Motion entgegenzunehmen. Auch die ständerätliche Kommission war sich einig, dass die Bevölkerung angesichts der grossen Missbrauchsrate und den überteuerten Mehrwertangeboten geschützt werden müsse und beantragt einstimmig, die Motion zu überweisen. Stimmt auch der Ständerat zu, wird der Bundesrat beauftragt, unverzüglich die notwendigen Massnahmen anzuordnen und die entsprechenden Gesetzesanpassungen vorzuschlagen. Die Umsetzung ist mit der im Parlament hängigen Revision des Fernmeldegesetzes zu einem grossen Teil bereits geschehen.
Eine parlamentarische Initiative von Ständerat Maissen Service public. Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung (03.465), die am 19. Dezember 2003 eingereicht wurde, verlangt in der Bundesverfassung einen Artikel über die Grundversorgung. Unter Grundversorgung versteht der Initiant in erster Linie Güter und Dienstleistungen mit einem speziellen öffentlichen Interesse. Diese sollen flächendeckend, in gleicher Qualität, dauerhaft, zu ausgewogenen und günstigen Preisen erbracht werden. Wo keine Kostendeckung möglich ist, sind ausgleichende Finanzierungsmechanismen zu schaffen; überdies sei eine Marktregulator zu definieren. Die Kommission fällte bezüglich dieser Initiative noch keinen Entscheid, sondern wird vom Bundesrat eine Stellungnahme zu einem solchen neuen Verfassungsartikel einfordern.
Die Kommission hat die Sitzung benutzt, um anhand der zahlreichen verschiedenen hängigen Vorstössen zur Strassen- und Schienenverkehrs-Thematik, eine breit angelegte Bestandesaufnahme zum Strassenverkehr und der Ausgangslage dopo Avanti" vorzunehmen. Sie hat dabei einen grundsätzlichen Handlungsbedarf bejaht, will aber die Vorstösse zurzeit nicht einzeln behandeln, sondern weitere Massnahmen eingebettet in einen Gesamtkontext angehen. Die Kommission betonte die wichtige Rolle des Parlamentes und seiner Kommission bei der Erarbeitung eines solchen Konzepts.
Zur Vorprüfung stand eine weitere parlamentarische Initiative an: Ständerat Frick hat unter dem Titel Beseitigung von überflüssigen Überwachungsmassnahmen im Internetverkehr (03.435 s) am 20.06.2003 die Abschaffung der sechsmonatige Aufbewahrungspflicht der so genannten Randdaten für Provider gefordert. Der Initiant legte dar, dass namentlich für kleine und mittlere Provider, die technische Aufbereitung" dieser Daten zu Überwachungszwecken unverhältnismässig teuer und teilweise gar Existenz gefährdend sei.
Die Verwaltung hat nun in einem von der Kommission geforderten Bericht dargelegt, dass die vom Initianten aufgeworfene Problematik der hohen Kosten der Provider entschärft werden kann, indem seit Anfang 2004 neu auch das Mieten einer entsprechenden Aufbereitungs"-Software erlaubt sein soll. Nach einer Testphase dieser Software wird die Kommission am 29. April 2004 über ein weiteres Vorgehen entscheiden.
Die Kommission tagte am 25./26. März 2004 unter dem Vorsitz von Ständerat Rolf Escher und in teilweisem Beisein von Bundesrat Moritz Leuenberger in Bern.
Bern, 26.03.2004 Parlamentsdienste