Gemäss Parlamentsgesetz obliegt der Finanzdelegation die laufende nähere Überwachung des gesamten Finanzhaushalts des Bundes und der dezentralisierten Verwaltung. Sie zählt je drei Mitglieder des Ständerates und des Nationalrates, die den Finanzkommissionen des entsprechenden Rates angehören. Der Auftrag der Finanzdelegation umfasst vor allem fünf Aufgaben: Sie verfügt über besoldungs- und kreditrechtliche Kompetenzen, nimmt die Revisionsberichte der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) ab, übt die mitschreitende Aufsicht über die Finanzpolitik des Bundesrates aus und kann Stellungnahmen an die Finanzkommissionen und andere Kommissionen richten.
Im Berichtsjahr bewilligte die Finanzdelegation an Stelle des Parlamentes im Dringlichkeitsverfahren insgesamt 24 Zahlungskredite im Betrag von 424 Mio. Franken und 2 Zusatzkredite im Betrag von 65 Mio. Franken.
Eine am 26. November 2002 zwischen der Finanzdelegation und dem Bundesrat abgeschlossene Vereinbarung betrifft die Aufsicht und das Reporting bei Personalmassnahmen beim obersten Kader des Bundes bzw. der bundesnahen Organisationen. Im Sinne der mitschreitenden Finanzaufsicht bedürfen bestimmte Massnahmen der Zustimmung der Finanzdelegation, bevor sie in Kraft treten, so zum Beispiel die Einreihung von Stellen in den höchsten Lohnklassen.
Im Berichtsjahr insistierte die Finanzdelegation beim Bundesrat, dass dieser in der dezentralisierten Bundesverwaltung und in Bundesunternehmungen klare Grundsätze der guten Unternehmungsführung durchsetzt. Die Finanzdelegation verlangte zudem vom Bundesrat, dass bei den Bundesunternehmungen eine klare Eignerstrategie eingeführt wird.
Als weitere Schwerpunktthemen der Finanzdelegation im Berichtsjahr sind zu erwähnen:
- Übergang von der Pensionskasse des Bundes zur PUBLICA
- Finanzgebaren der OSEC
- Abklärungen im Bundesamt für Bauten und Logistik
- Beschränkung der Abgangsentschädigungen
- Neubewertung der Kaderstellen der Bundesverwaltung
Wie die weiteren Prüfungspunkte nach Departementen zeigen, hat die Finanzdelegation auch eine Vielzahl von Geschäften behandelt, die zwar kaum Schlagzeilen machten, jedoch die Oberaufsicht in der Verwaltung sicherstellten. Die Finanzdelegation betrachtet die umfassende Oberaufsicht der Bundesfinanzen im schwierigen finanzpolitischen Umfeld als eine besondere Herausforderung. Mehr denn je wird sie darauf bestehen, dass die mit Steuergeldern finanzierten Leistungen wirtschaftlich und effektiv erbracht werden.
Im Bericht der Finanzdelegation 2003 werden wiederum insbesondere Fälle erwähnt, die zu Bemerkungen oder Anregungen Anlass gaben. Dass die Finanzdelegation auch zahlreiche Geschäfte positiv beurteilt hat, kommt daher nur ungenügend zum Ausdruck. Sie richtet ihren Dank an den Bundesrat und die Verwaltung für die insgesamt zweckmässige Verwendung öffentlicher Gelder.
Bern,
01.04.2004 Finanzdelegation der eidgenössischen Räte