Für die Genehmigung von Staatsverträgen ist die Bundesversammlung zuständig, sofern der Bundesrat nicht durch ein Gesetz oder einen anderen Vertrag zum selbständigen Vertragsabschluss ermächtigt ist. Wenn eine besondere Dringlichkeit es gebietet, hat der Bundesrat aber bisher ohne explizite rechtliche Grundlage die Kompetenz beansprucht, einen genehmigungspflichtigen Vertrag vorläufig anzuwenden. Dies gab auch nie zu Diskussionen Anlass bis zum Fall der vorläufigen Anwendung des umstrittenen, später vom Parlament nicht genehmigten Luftverkehrsabkommens mit Deutschland. In Folge einer parlamentarischen Initiative wurde von der Staatspolitischen Kommission des Ständerates eine Vorlage ausgearbeitet, in welcher die Bedingungen für eine vorläufige Anwendung gesetzlich festgehalten sind, sowie eine Konsultation der zuständigen Kommissionen im Falle einer Voranwendung vorgeschrieben ist.
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates stimmt der vom Ständerat beschlossenen Lösung zu. Die vorläufige Anwendung eines Staatsvertrages durch den Bundesrat ist zwar unter Umständen zweckmässig und notwendig. Dieses Verfahren stellt aber das Parlament bei der späteren Genehmigung des Vertrages vor die wenig befriedigende Alternative, entweder die bereits geschaffenen vollendeten Tatsachen zu akzeptieren oder aber das bereites angewendete Recht nach kurzer Zeit wieder aufzuheben, was der Rechtssicherheit und insbesondere auch der aussenpolitischen Glaubwürdigkeit der Schweiz nicht förderlich ist. Der Bundesrat soll daher gesetzlich verpflichtet werden, die zuständigen Kommissionen vor einer vorläufigen Anwendung zu konsultieren. Er wird zwar durch die Stellungnahmen der Kommissionen nicht gebunden; im Falle einer eindeutig negativen Stellungnahme muss er aber bei einer vorläufigen Anwendung mit einer nachträglichen Ablehnung des Vertrages durch die Bundesversammlung rechnen. Er wird deshalb im Interesse der Rechtssicherheit und der aussenpolitischen Glaubwürdigkeit der Schweiz auf die vorläufige Anwendung verzichten.
Diese vom Ständerat vorgeschlagene Konsultationslösung wird mit 14:6 Stimmen einer Vetolösung vorgezogen, wonach die Aussenpolitischen Kommissionen innerhalb von dreissig Tagen den Bundesrat mit einem Einspruch an der vorläufigen Anwendung eines völkerrechtlichen Vertrages hätten hindern können. Wenn die Bundesversammlung für die Genehmigung von Staatsverträgen zuständig sei, so die Minderheitsmeinung, dann müsse sie - bzw. stellvertretend eine ihrer Kommissionen - auch in letzter Instanz über die vorläufige Anwendung der Verträge befinden können. Die Vetolösung würde eine klarere Kompetenzregelung mit sich bringen als die Konsultationslösung, indem die Kompetenz klar beim Parlament bleiben würde, der Bundesrat diese nur stellvertretend ausüben würde, solange keine Kommission einen Einspruch gegenüber einer vorläufigen Anwendung erheben würde. Die Mehrheit ist jedoch der Ansicht, dass die Konsultationslösung dem Konzept der gemeinsamen Wahrnehmung der aussenpolitischen Kompetenzen, wie es auch in der Verfassung zum Ausdruck kommt, besser entspricht.
Eine weitere Minderheit spricht sich grundsätzlich gegen Eintreten auf die Vorlage aus. Diese Minderheit argumentierte, dass es die vorläufige Anwendung von Staatsverträgen gar nicht geben dürfe. Dadurch würde die verfassungsmässige Kompetenz der Bundesversammlung zur Genehmigung von Staatsverträgen unterlaufen. Die Minderheit will mit einem Nichteintreten auf die Vorlage bewirken, dass der Bundesrat auf seine bisherige Praxis verzichten und keine weiteren Verträge mehr vorläufig anwenden würde. Die Mehrheit erachtet das Instrument der vorläufigen Anwendung von Verträgen jedoch in bestimmten Fällen als taugliches aussenpolitisches Mittel, sofern die parlamentarische Mitwirkung gewährt ist. Der Nichteintretensantrag wurde deshalb mit 10:6 Stimmen bei vier Enthaltungen abgelehnt.
Die Kommission tagte am 22. April 2004 unter dem Vorsitz von Hermann Weyeneth (SVP, BE) in Bern.
Bern,
23.04.2004 Parlamentsdienste