Die ständerätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen liess sich von Bundesrat Leuenberger den Zusatzbericht zur NEAT und die geplante Staffelung erläutern. Sie begrüsst grundsätzlich das vorgeschlagene Vorgehen des Bundesrats, das ebenso verkehrs- wie finanzpolitischen Anliegen Rechnung trägt. Die Kommission befasste sich ferner mit einer Auslegeordnung zum Strassen- und Agglomerationsverkehr nach der Avanti-Abstimmung. Sie beschloss, die verschiedenen zurzeit im Parlament hängigen Vorstösse vorläufig nicht einzeln zu behandeln, sondern einen von Bundesrat Leuenberger zugesagten Entwurf für eine Gesamtvorlage bis zum Herbst abzuwarten. Weiter führte die Kommission zum RTVG eine Anhörung durch und nahm die Eintretensdebatte auf.

Die Kommission unterstützt den Bundesrat in seiner Absicht, dieNEATplanmässig voranzutreiben und gleichzeitig den veränderten finanzpolitischen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. Sie hat entsprechend vom Zusatzbericht des Bundesrates zur NEAT vom 7. April 2004 Kenntnis genommen. Der Bundesrat sieht in seinem Bericht ein dreistufiges Verfahren vor: Erstens sollen mit dem bereits beantragten Zusatzkredit von 900 Mio. Franken (03.058) - sofern er in der Sommersession auch vom Nationalrat gutgeheissen wird - alle angefangen Bauprojekte und namentlich der Ceneri-Basistunnel vorangetrieben werden; zweitens wird der Bundesrat dem Parlament bis zum Herbst 2004 eine neue Finanzierungsbotschaft („Neue FinöV") vorlegen und drittens sollen in den Jahren 2007/8 sämtliche noch nicht im Bau befindlichen FinöV-Projekte einer Gesamtüberprüfung unterzogen und über deren Weiterausbau entschieden werden. Die Kommission sieht im Vorgehen des Bundesrates die abschliessende Entscheidkompetenz des Parlamentes in allen wichtigen Fragen gewahrt. Sie stellt deshalb keine Anträge zum weiteren Vorgehen, sondern erwartet die angekündigten Botschaften bis zum Herbst dieses Jahres bzw. bis 2007/8.

Bundesrat Moritz Leuenberger hat im Rahmen des Runden Tisches vom 1. April 2004 angekündigt, bis zum Herbst einen Entwurf für eine umfassende Vorlage zumStrassen- und Agglomerationsverkehrvorzulegen. Er bekräftigte diese Absicht heute vor der Kommission. Diese begrüsste die Ankündigung des Departements, in nützlicher Frist einen Entwurf für eine Vorlage vorzulegen. Die KVF erklärte sich ihrerseits bereit, die zurzeit im Ständerat hängigen Vorstösse vorläufig nicht einzeln zu behandeln. Die Kommission hielt nochmals die aus ihrer Sicht besonders zentralen Punkte einer solchen Gesamtvorlage fest: Einrichtung eines Infrastrukturfonds ausserhalb der Finanzrechnung (Finanzierung und Aufgaben noch zu definieren), Fertigstellung und gezielte Beseitigung von Kapazitätsengpässen des Nationalstrassennetzes (ohne Ausbau am Gotthard und ohne weiträumige Kapazitätserhöhungen im gesamten Netz), Bundesbeiträge an Investitionen im Agglomerationsverkehr auf Strasse und Schiene, Beiträge an Hauptstrassenprojekte der Rand- und Bergregionen.

Am 18. März 2004 verabschiedete der Nationalrat die Totalrevision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (02.093) mit 137 zu 26 Stimmen. Als Kommission des Zweitrates hörte die ständerätliche KVF die massgeblich betroffenen Verbände und Unternehmen an. Es waren dies die SRG SSR idée suisse, Verbände Privatfernsehen und Privatradios, Swisscom, Swisscable und Verband Schweizer Presse. Die Kommission nahm weiter die zahlreichen schriftlichen Eingaben zu Kenntnis. Anschliessend begann die Kommission mit der Eintretensdebatte. An der nächsten Sitzung vom 19./20. August 04 wird diese abgeschlossen und die Detailberatung aufgenommen werden.

Die Kommission tagte am 29. April 2004 unter dem Vorsitz von Ständerat Rolf Escher und in teilweisem Beisein von Bundesrat Moritz Leuenberger in Bern.

Bern, 30.04.2004    Parlamentsdienste