Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat den Entwurf zum Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit fertig geprüft und dabei einige Änderungen insbesondere bei den administrativen Vereinfachungen und dem Datentransfer angebracht.

Der Entwurf des Bundesrates zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (02.010) sieht verschiedene Vorkehren vor, um eine wirksamere Kontrolle sowie einen konsequenteren Vollzug des geltenden Rechts zu gewährleisten. Dazu sollen vor allem auf kantonaler Ebene Kontrollstellen mit Überwachungs- und Koordinationsaufgabengeschaffen werden. Den Kantonen steht es frei, eine staatliche Stelle oder eine Kommission zu schaffen, in der auch die Sozialpartner Einsitz haben. Der Entwurf sieht auch vor, dass die betroffenen Behörden (Sozialversicherungen, Steuerbehörden, Fremdenpolizei, Asylstellen) besser zusammenarbeiten und sich gegenseitig über die Ergebnisse ihrer Kontrollen informieren müssen. Die Sanktionen sollen verschärft werden, namentlich sollen die Arbeitgeber, die schwere Verstösse in diesem Bereich begangen haben, vom öffentlichen Beschaffungswesen ausgeschlossen werden können. Der Entwurf schlägt auch Anreize vor, indem bei geringfügigen Erwerbstätigkeiten (beispielsweise Reinigungsarbeiten in Privathaushalten) im Bereich der Sozialversicherungen administrative Vereinfachungen eingeführt werden.

Nach eingehenden Beratungen und nachdem eine Subkommission gewisse recht komplexe Aspekte geprüft hat (u.a. administrative Vereinfachungen, Datenschutz und Regularisierung von Schwarzarbeit), konnte die Kommission die Beratung abschliessen. Bei der Gesamtabstimmung sprach sie sich mit 19:0 Stimmen bei 5 Enthaltungen für den Gesetzesentwurf aus. Dieser wird in der kommenden Session im Nationalrat behandelt werden.

Nachstehend sind die wichtigsten Änderungen aufgeführt, welche die Kommission am Entwurf des Bundesrates vorgenommen hat:

  • Administrative Vereinfachungen: Davon ausgehend, dass ein Teil der Schwarzarbeit auf administrative Überlastungen zurückzuführen ist, beantragt die Kommission einstimmig, bei Arbeitsverhältnissen kleineren Umfangs administrative Vereinfachungen einzuführen, die weiter gehen als die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen. Bei Arbeitnehmenden mit einem Jahreslohn von weniger als 9'445 Franken (Hälfte der BVG-Schwelle) erfolgen alle administrativen Schritte über die AHV-Ausgleichskassen (Anmeldung bei den Sozialversicherungen und Erhebung von Beiträgen). Diese Ausgleichskassen erheben zudem - anstelle der normalen Steuererhebung auf dem Einkommen - eine Pauschalsteuer von 0,5% (für die DBSt). In den Genuss dieses Systems kommen allerdings nur relativ kleine Unternehmen (für die grösseren Betriebe dürfte diese Vereinfachung kaum von Interesse sein), da diese administrative Erleichterung nur für höchstens fünf Arbeitnehmer gilt.
  • Datenschutz und Datentransfer: Die Kommission befasste sich lange mit der Frage der Bekanntgabe von Daten der Sozialversicherungen und der Steuerbehörden an die zuständigen Asyl- und Ausländerbehörden. Mit 16 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, dass diese Daten bekannt zu geben sind, wenn die betroffenen Behörden feststellen, dass in ihrem Bereich die Beiträge bzw. Steuern nicht entrichtet worden sind. Eine Minderheit möchte hingegen, dass die Behörden diese Informationen auch dann weitergeben können, wenn auf Grund der durchgeführten Kontrollen konkrete Hinweise vorliegen, dass die betreffenden Personen sich illegal in der Schweiz aufhalten. Hier ist darauf hinzuweisen, dass unter dem geltenden Recht jeglicher Informationsaustausch aus Gründen des Datenschutzes verboten ist. Dieser Datentransfer wird in Zukunft möglich sein, wenn auch unter restriktiven Bedingungen. Die Bekanntgabe der von den Kontrollorganen eingeholten Daten an die verschiedenen Behörden wird ausserdem ohne Einschränkungen möglich sein; somit dürften die Massnahmen zur Bekämpfung illegaler Arbeitskräfte durch dieses Gesetz insgesamt verschärft werden.
  • Kontrollstellen: Eine Minderheit (9:9:2 mit Stichentscheid des Präsidenten) beantragt, die Möglichkeit zu streichen, wonach die Kantone Kommissionen, in denen auch die Sozialpartner Einsitz haben, schaffen können; damit sollen allzu schwerfällige Strukturen vermieden werden. Die Mehrheit ist der Meinung, dass die Vorlage es den Kantonen zu recht überlasse, die ihnen angemessenen Stellen einzurichten; im Übrigen verfügen gewisse Kantone (z.B. Jura und Basel-Stadt) bereits über solche Kommissionen.

  • Klagerecht von Gewerkschaften: Die Mehrheit (12 : 9 : 1) beantragt, dass die Gewerkschaften Anspruch auf Feststellung haben sollen in Bezug auf Ansprüche, die ein Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber hat, vor allem wenn er ohne Aufenthaltsbewilligung entdeckt worden ist. Eine Minderheit sprach sich gegen diesen Antrag aus.
  • Sanktionen: Die Kommissionsmehrheit (12 : 9 :2) beantragt, dass im Falle eines schweren Verstosses die Arbeitgeber nicht nur, wie im Gesetzesentwurf vorgesehen, vom öffentlichen Beschaffungswesen ausgeschlossen werden können, sondern auch teilweise oder ganz den Anspruch auf staatliche Hilfen verlieren (beispielsweise Direktzahlungen in der Landwirtschaft)
  • Regularisierung von Schwarzarbeit : Eine Minderheit (9:14) beantragt, dass ausländischen Arbeitnehmenden, die ohne Aufenthaltsbewilligung entdeckt werden und seit mindestens einem Jahr in der Schweiz arbeiten, eine Aufenthaltsbewilligung ausgestellt werden kann für eine Frist, innerhalb der sie ihre Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag oder dem Gesamtarbeitsvertrag geltend machen können. Die Mehrheit möchte hingegen die Beratung des neuen Ausländergesetzes im Nationalrat abwarten, bevor sie entscheidet, ob die Inkraftsetzung des neuen Gesetzes mit einer allfälligen Regularisierung der Schwarzarbeit zu koppeln ist.

Lohnausweis

In den vergangenen Monaten wurden verschiedenen Initiativen zum Thema Lohnausweis eingereicht. Die WAK-N behandelte die ersten beiden, ihr bereits zugewiesenen Initiativen, namentlich jene von Herrn Hans Rudolf Gysin und jene von Herrn Lustenberger.

Die WAK-N hatte bereits im November eine Diskussion zur Initiative Gysin geführt und damals beschlossen, vor Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Frist eine Umfrage bei den Sozialpartnern zum neuen Lohnausweis durchzuführen. Auf der Basis dieser Umfrage bzw. den Informationen zum neuesten Stand der Verhandlungen entschied die WAK-N mit 13:9 bzw. 13:8 Stimmen, den beiden Initiativen Folge zu geben.

Umstritten ist nicht das Formular des neuen Lohnausweises oder die Einführung eines solchen - hier herrscht generell Einigkeit, sowohl in der Kommission als auch bei den Sozialpartnern. Probleme bereiten die Gehaltsnebenleistungen, die sog. fringe benefits, deren Bedeutung in den vergangenen Jahren zugenommen hat.

Die Kommission stellt fest, dass der Verhandlungsstand zu diesem Thema vielen Betroffenen unklar ist. In den Verhandlungen der vergangenen Monate zwischen der Schweizerischen Steuerkonferenz und den Wirtschaftsverbänden wurden bereits Verbesserungen erzielt. Die WAK-N nahm befriedigt davon Kenntnis. Verbesserungen sind insbesondere:

  • Nicht im Lohnausweis zu deklarieren sind Flugmeilen, Rabatte auf GA etc., die auch zu geschäftlichen Zwecken dienen, private Nutzung von Arbeitswerkzeugen inkl. Handy, Computer etc., Gratisparkplatz, verbilligte Kinderkrippennutzung sowie die Kumulation von Gehaltsnebenleistungen
  • Ausserdem soll eine Kurzfassung der Vorschriften zu den Gehaltsnebenleistungen erarbeitet werden.

Umstritten bleiben namentlich:

  • Privatanteil Geschäftswagen (1% oder 0,5% des Kaufpreises exkl. MWST pro Monat)
  • Internationale und innerschweizerische Umzugsentschädigungen

Aus- und Weiterbildungskosten: Ersteres ist nicht abziehbar, letzteres schon. Frage der Auslegung des Begriffs Weiterbildungskosten. Möglicher Kompromiss ist das Einführen einer jährlichen Obergrenze, z.B. 10'000 Fr., wobei Geldleistungen, die direkt an den Arbeitnehmer gehen, immer auszuweisen sind.

Die Schweizerische Steuerkonferenz wird zusammen mit den Wirtschaftsverbänden versuchen, die verbleibenden Probleme bis Ende Juli zu lösen, damit der Vorstand der Steuerkonferenz Ende August über die Vorschriften zum neuen Lohnausweis beschliessen kann.

Die Kommissionsmehrheit beantragt, den Initiativen Folge zu leisten, damit der Verhandlungsdruck auf den Parteien bestehen bleibt. Eine einvernehmliche Lösung würde die Kommission begrüssen; ein gesetzgebereicher Akt wird als ultimo ratio angesehen. Während die eine Initiative (Gysin) in einem nächsten Schritt im Nationalrat zu behandeln sein wird, geht die Initiative Lustenberger zur WAK des Ständerates, wo sie frühestens im August, d.h. unmittelbar vor dem Entscheid der Steuerkonferenz, beraten werden könnte.

Für die Kommission standen bei Ihrem Entscheid folgende Ziele im Vordergrund:

die administrative Belastung der Unternehmen darf nicht zunehmen;

das pragmatische Verhältnis zwischen Steuerpflichtigen, Unternehmen und der Steuerverwaltung, ein wichtiger Standortvorteil, wird beibehalten;

Für die Kommissionsmehrheit von ebenso grosser Bedeutung war, dass durch den neuen Lohnausweis keine indirekte Steuererhöhung stattfindet.

Für die Kommissionsminderheit, welche die Initiativen ablehnt, sind Gehaltsnebenkosten aus Gründen der Steuergerechtigkeit generell zu versteuern, namentlich da solche Leistungen v.a. bei den besser Verdienenden und Grossunternehmen zu finden sind. Andernfalls werden Angestellt grosser Unternehmen und gutverdienende Angestellte weiter bevorzugt.

Bern, 25.05.2004    Parlamentsdienste