Der Bundesrat beantragte mit der Botschaft zur Änderung des Fernmeldegesetzes (03.073) in Artikel 11 einen umfassenden Zugang zum Teilnehmeranschluss, insbesondere in den Formen vollständige Entbündelung, schneller Bitstromzugang, Interkonnektion und Mietleitungen. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) ergänzte diese Bestimmung mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung mit der Zugangsform des Wiederverkaufs von Teilnehmeranschlüssen. Damit können auch alle Anbieterinnen ihren Kunden für den Teilnehmeranschluss selber Rechnung stellen, ohne dass dies über die Swisscom geschehen muss.
Bezüglich der von den Anbieterinnen im Zusammenhang mit dem Bezug der Dienstleistung Bitstream Access zu tätigenden Investitionen entschied sich die KVF mit 19 zu 4 für eine detaillierte Regelung im Gesetz. Sie will damit vermeiden, dass Trittbrettfahrer von den Investitionen der anderen Anbieterinnen profitieren.
Schliesslich verschärfte die Kommission einige bereits vom Bundesrat zur Änderung vorgeschlagene Bestimmungen im Bereich des Konsumentenschutzes, insbesondere bei den Mehrwertdiensten. So präzisierte die Kommission einstimmig, dass Gebühren für Mehrwertdienste erst nach einer ausdrücklichen Bestätigung durch die Nutzer erhoben werden können und dass bei missbräuchlich hergestellten Verbindungen oder Massenwerbesendungen ohne korrekte Absenderangaben Auskunft über Namen und Adressen der Absender verlangt werden kann.
Schliesslich legte sie als Voraussetzung für das Anbieten von Fernmeldediensten mit 13 zu 10 Stimmen fest, dass die Fernmeldedienstanbieterinnen eine angemessene Anzahl von Lehrstellen anzubieten haben.
In der Gesamtabstimmung verabschiedete die Kommission die Vorlage mit 12 zu 9 Stimmen. Sie wird voraussichtlich in der Herbstsession im Nationalrat beraten werden.
Die zweitägige Sitzung fand unter dem Vorsitz von Nationalrat Otto Laubacher in Bern statt.
Beilage: Entscheide zu Art. 11
Bern,
29.06.2004 Parlamentsdienste