Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates teilt die Auffassung des Nationalrates nicht, wonach für die Bewilligung dringlicher und besonders hoher Ausgaben die Bundesversammlung einzuberufen ist. Sie trat mit 6 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung nicht auf eine vom Nationalrat vorgeschlagene Änderung des Finanzhaushaltgesetzes ein, wodurch die Kompetenzen der Finanzdelegation bei der Kreditsprechung in dringlichen Fällen auf 250 Millionen Franken hätten beschränkt werden sollen.

Die Erfahrungen mit der dringlichen Kreditsprechung bei der Swissair-Krise im Herbst 2001 führten im Nationalrat zu verschiedenen Vorstössen, welche eine breitere demokratische Legitimation von dringlichen Staatsausgaben von hohem Ausmass forderten. Im Nationalrat fand diese Forderung eine Mehrheit und in Umsetzung einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion (01.462 „Die demokratische Kontrolle sichern. Änderung des Finanzhaushaltgesetzes") wurde eine Änderung des Finanzhaushaltgesetzes erarbeitet, welche für dringliche, allein von der Finanzdelegation bewilligte Kredite eine Limite von 250 Millionen Franken setzte. Sind die dringlich beanspruchten Kredite höher, ist die Bundesversammlung einzuberufen. Diese Änderung fand am 2. Juni 2004 im Nationalrat mit 150:7 Stimmen deutliche Zustimmung.

Die SPK des Ständerates beurteilt die Situation hingegen anders. Für sie stellt der Fall Swissair eine absolute Ausnahme dar. Die Daten zeigen denn auch, dass die Finanzdelegation bis zu dieser einen Ausnahme noch nie Kredite in Milliardenhöhe freigegeben hat. Das Recht der Finanzdelegation, gemäss Artikel 18 und 31 des Finanzhaushaltgesetzes Kredite in dringenden Fällen vor der Bewilligung durch die Bundesversammlung freizugeben, gab sonst auch noch nie zu Diskussionen Anlass. Die Ständeratskommission spricht sich grundsätzlich gegen Einzelfallgesetzgebung aus. Mit der vom Nationalrat vorgeschlagnen Gesetzesänderung würde man eine „Lex Swissair" schaffen, welche jedoch dem Normalfall gar nicht entspricht.

Die SPK des Ständerates ist im Gegenteil der Ansicht, dass das geltende Recht für dringliche Fälle die staatliche Handlungsfähigkeit auf geeignete Weise gewährleistet. In dringenden Fällen ist die Finanzdelegation als kleines Gremium von sechs Personen in der Lage, rasch zu handeln. Wenn dies nicht möglicht ist, soll der Bundesrat auch selber das Recht haben, die Kredite freizugeben, so wie es die geltenden Bestimmungen im Finanzhaushaltgesetz vorsehen. Die staatliche Handlungsfähigkeit ist ebenso im Interesse der Bürgerinnen und Bürger wie eine breite demokratische Legitimation. Diese wird durch die nachträgliche Genehmigung der Kredite durch die Bundesversammlung durchaus gewährleistet.

Eine Minderheit der Kommission spricht sich jedoch für eine breitere demokratische Abstützung von staatlichen Ausgaben ab einer bestimmten Höhe aus. Sie votierte deshalb für Eintreten auf die Vorlage, auch wenn eher eine höhere Limite für die Finanzdelegation bevorzugt worden wäre. Vor dem Hintergrund von Artikel 167 der Bundesverfassung wurde auch die Frage nach der Verfassungsmässigkeit gestellt, wenn der Bundesrat im geltenden Recht die Kompetenz hat, allenfalls auch ohne Finanzdelegation Kredite in unbeschränkter Höhe freigeben zu können.

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Im Weiteren hat die Kommission mit der Detailberatung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG, 02.024) begonnen, und Anhörungen von Vertretern der Kantone, der Städte und Gemeinden sowie von Interessengruppen zur Teilrevision des Asylgesetzes (02.060) durchgeführt.

Die Kommission tagte am 6. September 2004 unter dem Vorsitz von Ständerat Jean Studer (SP/NE) in Bern.

Bern, 07.09.2004    Parlamentsdienste