Die Finanzkommission des Ständerats führte die Eintretensdiskussion zum Voran-schlag 2005, Finanzplan 2006-2008 und Nachtrag II zum Voranschlag 2004. Ferner befasste sie sich mit zwei Mitberichten, in denen Hinweise aus finanzpolitischer Sicht an die zuständigen Legislativkommissionen weitergegeben werden. Schliess-lich führte sie eine Diskussion zur Oberaufsicht über die NEAT und liess sich über die laufenden Geschäfte der NEAT-Aufsichtsdelegation informieren.

(04.047 ns) Voranschlag der Eidgenossenschaft 2005 am Limit

Bundesrat Hans-Rudolf Merz unterbreitete der Finanzkommission den Voranschlag 2005 sowie den Finanzplan 2006-2008. Die Kommission stellte dabei fest, dass der Vor-anschlag 2005 bei Einnahmen von 50'736 Millionen Franken und Ausgaben von 52'545 Millionen Franken ein Defizit von 1'809 Millionen ausweist. Das veranschlagte Defizit liegt nur um 39 Millionen unter dem zulässigen Schwellenwert des Ausgabenplafonds. Sollten in der Detailberatung Aufstockungen zugestimmt werden, müssten aus der Logik der Schuldenbremse Kürzungen in gleicher Höhe beschlossen werden. Die Kommission beauftragte ihre Subkommissionen, das Zahlenwerk des Budgets nach Departementen und Ämtern kritisch zu prüfen und entsprechende Anträge an der nächsten Plenarsit-zung zu stellen.

Der vom Bundesrat beantragte Ausgabenzuwachs beträgt 1'100 Millionen Franken oder 2,2%. Die Einnahmen liegen um 5,8% über dem Vorjahresstand. Die wieder reichlicher fliessenden Steuereinnahmen dank des erwarteten Wirtschaftswachstums und die Erhö-hungen der Tabaksteuer und der Schwerverkehrsabgabe führen zu Mehreinnahmen von 2'792 Millionen Franken. Die Finanzkommission stellte fest, dass den Eckwerten des Budgets 2005 eine optimistische, konjunkturpolitische Wachstumserwartung von 2,3 % zugrunde liegt.

Beim Nachtrag II zum Voranschlag 2004 (04.049) handelt es sich um Zahlungskredite im Umfang von 415 Millionen Franken und Verpflichtungskredite von 110 Millionen Fran-ken. Zusammen mit dem ersten Nachtragskredit erhöhen sich die veranschlagten Aus-gaben um 643 Millionen bzw. von 1,3%.

(04.048 ns) Finanzplan 2006-2008 und Aufgabenverzichtsplanung (AVP)

Erstmals legt der Bundesrat den Finanzplan gemäss Artikel 143 des Parlamentsgeset-zes (ParlG; SR 171.10) vor. Die Kommission beurteilt den vorliegenden Finanzplan als gute Übersicht über die finanziellen Perspektiven des Bundes; aus ihrer Sicht wurde die-ser auf einer optimistischen Grundlage erstellt. Er enthält ebenfalls die in Diskussion stehenden Massnahmen des Entlastungsprogramms 2004, das mit einer besonderen Botschaft unterbreitet wird. Der Bericht zum Finanzplan über die drei dem Voranschlags-jahr folgenden Jahre wird dem Parlament nur zur Kenntnisnahme vorgelegt, doch kann der Bericht mit Vorstössen des Parlaments verbunden werden.

Zur Bereinigung des strukturellen Ungleichgewichts des Bundeshaushalts hat der Bun-desrat insbesondere ein auf drei Säulen basierendes Sanierungskonzept beschlossen: ein weiteres Entlastungsprogramm (EP 04), eine Aufgabenverzichtsplanung (AVP) so-wie tiefgreifende Reformvorhaben in einzelnen Aufgabengebieten. Die Kommission stellt fest, dass zum EP 04 und der AVP konkrete Inhalte und Beträge im Finanzplan enthal-ten sind. Zu den vom Bundesrat in Aussicht gestellten tiefgreifenden Reformvorhaben fehlen adäquate Angaben. Um die langfristige Komponente der Finanzpolitik zu beto-nen, wünscht die Kommission dazu weitere Informationen.

Mitbericht zu 04.064 sn Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Pensionskasse des Bundes (dringliche Massnahmen)

Im Mitbericht an die Staatspolitische Kommission (SPK) wird die Finanzkommission dar-auf hinweisen, dass ohne dringliche Änderung des Pensionskassengesetzes im Voran-schlag 2005 Mehrausgaben von 54 Millionen Franken entstehen würden, die in anderen Bereichen kompensiert werden müssten. Zudem ist es aus finanzpolitischer Sicht wich-tig, dass die PUBLICA in Abweichung des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge Schwankungsreserven äufnen kann, bevor die andern Reserven versicherungsmathe-matisch vollständig gebildet worden sind.

Die Teilrevision sieht vor, die Garantie des Arbeitgebers für den halben Teuerungsaus-gleich zugunsten der Pensionierten aufzuheben. Zur Frage, ob dieser Grundsatz auch für Rentnerinnen und Rentner, welche vor der Verselbständigung der ehemaligen Bun-desbetriebe (SBB AG, POST etc.) in Pension gegangen sind, gelten soll, nimmt die Fi-nanzkommission nicht Stellung, da diese Frage durch die SPK vertieft zu prüfen ist.

Mitbericht zu (04.028 n) Botschaft über die Militärischen Immobilien 2005

Mit der „Immobilienbotschaft VBS 2005" beantragte der Bundesrat 43 Verpflichtungskre-dite im Gesamtbetrag von 371'862'000 Franken, welche sich vorwiegend auf Um- und Neubauten sowie Immobilienunterhalt und Liquidationen erstrecken. Der Nationalrat lehnte den Verpflichtungskredit vom 19 Millionen Franken für den Ausbau der Kaserne Stans während der Herbstsession 2004 ab.

Im Mitbericht an die Sicherheitspolitische Kommission stellt die Kommission fest, dass die beantragten Verpflichtungskredite der Finanzplanung entsprechen. Bezüglich des Bauvorhabens Kaserne Stans prüfte die Kommission, ob dieses der Ausgabenbremse hätte unterstellt werden müssen, was indessen verneint wurde.

NEAT

Die Mitglieder der NEAT-Aufsichtsdelegation orientierten über ihre letzte Sitzung vom 15./16. September 2004. Die Kommission interessierte sich dabei besonders für die fi-nanziellen und terminlichen Auswirkungen der geologischen Probleme am Lötschberg.

Die Kommission tagte unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Lauri (SVP, BE) und im Beisein von Bundesrat Hans-Rudolf Merz am 14. und 15. Oktober 2004 in Bern.

Bern, 15.10.2004    Parlamentsdienste