Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates hat verschiedene Rückkommensanträge betreffend das Abkommen Schengen/Dublin angenommen und entsprechende Gesetzesänderungen vorgenommen. Zudem hat sie die Abkommen Media, Umwelt und Ruhegehälter gutgeheissen und dabei zwei Nichteintretensanträge verworfen. Des Weiteren hat die Kommission eine Motion zum Engagement der Schweiz in der Region der Grossen Seen verabschiedet, eine Differenz zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung bereinigt und die Situation im Nahen Osten eingehend erörtert.

Die APK-N hatte an ihrer Sitzung vom 8./9. November die Beratung des Abkommens vonSchengen/Dublin grundsätzlich abgeschlossen. Mit verschiedenen Rückkommensanträgen wollten jedoch einzelne Kommissionsmitglieder Klärungen oder Ergänzungen zu wichtigen Punkten dieser Vorlage einbringen.

Ein erster Rückkommensantrag zielte darauf ab, im Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens von Schengen/Dublin die Beteilung der Kantone an der Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Besitzbestandes mittels einer Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen zu verankern. Dies vor dem Hintergrund der beträchtlichen Aufgaben, welche die Kantone bei der Umsetzung des Abkommens übernehmen müssen. Die Kommission ist dieser Argumentation gefolgt und hat mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung den Antrag in einer angepassten Formulierung angenommen.

Im selben Bundesbeschluss wurde die Rolle des Grenzwachtkorps (GWK) aufgrund eines weiteren Antrags, welcher mit 16 zu 1 Stimmen bei 7 Enthaltungen ebenfalls angenommen wurde, explizit festgehalten. So soll das GWK Sicherheitsaufgaben im Grenzraum in Koordination mit der Polizei des Bundes und der Kantone erfüllen, wobei die kantonale Polizeihoheit gewahrt bleibt und das GWK mindestens den Bestand von 31.12.2003 behält.

Ein dritter Rückkommensantrag hat zu einer erneuten Prüfung des umstrittenen Artikels 8 Abs.1 bis des Waffengesetzes geführt. Dieser Artikel regelt die Frage des Erwerbsgrundes einer Feuerwaffe. Mit 12 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission ihren ursprünglichen Entscheid umgekehrt und sich der Fassung der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates angeschlossen. Diese sieht vor, dass eine Begründung für den Erwerb nicht generell vorgebracht werden muss, sondern nur wenn der Waffenerwerbschein für einen anderen als Sport-, Jagd- oder Sammelzweck beantragt wird. Eine Kommissionsminderheit wird diesen Beschluss im Ratsplenum bekämpfen.

Des Weiteren hat die Kommission die Abkommen Media, Umwelt und Ruhegehälter zu Ende beraten, ohne jedoch die Gesamtabstimmungen durchzuführen. Dies wird sie während der Wintersession nach einer zweiten Lesung unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Ständerates tun. Bei den Abkommen über die Beteiligung der Schweiz an den Media-Programmen der EU sowie über die Ruhegehälter von in der Schweiz ansässigen ehemaligen EU-Beamten hat sie Nichteintretensanträge mit 13 zu 7 Stimmen bzw. mit 16 zu 7 Stimmen abgelehnt. Im Bundesbeschluss über das Abkommen über die Beteilung der Schweiz an der Europäischen Umweltagentur hat die Kommission oppositionslos einen Absatz eingefügt, wonach der Bundesrat die Stellen, welche Umweltdaten bearbeiten, koordiniert und dadurch Doppelspurigkeiten verhindert.

Im Zusammenhang mit den Bilateralen Abkommen II hat die Kommission schliesslich mit 12 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen ein Postulat verabschiedet, welches den Bundesrat beauftragt, die Umsetzung und Entwicklung der Bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU periodisch zu evaluieren und diesbezüglich Bericht zu erstatten.

Ferner hat die Kommission mit 12 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine Motion angenommen, welche den Bundesrat beauftragt, sich verstärkt und längerfristig zur Stabilisierung und zum Wiederaufbau in der afrikanischen Region der Grossen Seen zu engagieren. Damit gibt sie einer entsprechenden Petition Folge.

Die Kommission hat auch eine Differenz in Bezug auf die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung bereinigt, indem sie sich dem Entscheid des Ständerates angeschlossen hat. Dieser hatte beschlossen, im Gegensatz zum Nationalrat, die Genehmigung dieser Konvention des Europarates dem fakultativen Staatsvertragsreferendum nicht zu unterstellen.

Im Zentrum einer Aussprache mit der Vorsteherin des EDA über die aussenpolitischen Aktualitäten standen die Situation und die Friedensperspektiven im Nahen Osten nach dem Ableben von Yassir Arafat sowie die Lage in der Elfenbeinküste. In beiden Fällen hat die Kommission erörtert, welche Rolle die Schweiz als Vermittlerin einnehmen könnte. Zudem hat die Kommission mit dem Vorsteher des EDI über die Ziele und Ergebnisse seines Besuchs in Tibet diskutiert.

Bern, 16.11.2004    Parlamentsdienste