Die parlamentarische Initiative (04.463 Pa.Iv. Burkhalter. Rolle des Bundesrates bei Volksabstimmungen) verlangt eine Ergänzung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG), mit welcher der Bundesrat verpflichtet wird, die Meinung der Bundesbehörden vor Volksabstimmungen aktiv und objektiv zu vertreten. Die direkte Demokratie basiert auf einem Dialog zwischen den Behörden und den Stimmberechtigten. Die Stimmberechtigten müssen die Argumente der Behörden kennen, damit sie sich eine Meinung bilden können. Die Aufgabe des Bundesrates besteht jedoch nicht in einer einseitigen Propaganda, sondern in der Darlegung der im Meinungsbildungsprozess der Behörden erwogenen Argumente und der Begründung der Mehrheitslösung. Der Bundesrat hat sich also an bestimmte Regeln zu halten, wie sie zum Beispiel mit der vom Nationalrat verabschiedeten und im Ständerat hängigen Motion (Mo. 03.3179 Volksabstimmungen. Information durch die Bundesbehörden) verlangt werden.
Die Initiative geht nun zur Beurteilung an die Staatspolitische Kommission des Ständerates. Stimmt diese dem Anliegen auch zu, dann kann im Sinne eines indirekten Gegenentwurfs zur Volksinitiative eine Ergänzung des RVOG ausgearbeitet werden.
Eine Kommissionsminderheit vertritt die Ansicht, dass sich der Bundesrat bei seiner Informationspolitik nicht allzu weit zum Fenster hinauslehnen sollte. Ein allzu starkes Engagement vor einer Volksabstimmung schade der Glaubwürdigkeit der Regierung nach einer Abstimmungsniederlage.
Bei den alle vier Jahre stattfindenden Gesamterneuerungswahlen in den Bundesrat stellen sich die wieder kandidierenden Mitglieder des Bundesrates in der Reihenfolge ihres Amtsalters nacheinander zur Wahl. Mit einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion (04.464 Pa.Iv. Fraktion V. Listenwahl für Bundesräte) und einer gleich lautenden Motion (04.3608 Mo. Weyeneth. Änderung des Wahlverfahrens bei Bundesratswahlen) wurde nun die Änderung dieses Verfahrens verlangt: Danach sollten alle wieder kandidierenden Mitglieder im gleichen Wahlgang antreten. Die Mitglieder der Bundesversammlung würden eine Liste der Wiederkandidierenden erhalten, worauf sie Namen streichen könnten. Wer auch im zweiten Wahlgang das absolute Mehr verfehlt, wäre abgewählt und könnte allenfalls noch in der Ergänzungswahl antreten.
Die Kommission sprach sich mit 13:10 Stimmen gegen diese Änderung des Wahlverfahrens aus. Die Auswirkungen wären nach Ansicht der Kommissionsmehrheit minim. Auch das geltende System erlaubt die Abwahl eines Mitglieds des Bundesrates, wie die Erfahrungen vom Dezember 2003 zeigten. Unabhängig vom Wahlverfahren müssen sich mehrere Parteien vor den Wahlen auf eine Alternativkandidatur verständigen, wenn sie ein amtierendes Mitglied abwählen wollen. Jedes Wahlsystem bietet Spielraum für Parteitaktik. Insbesondere sieht die Kommission den Zusammenhang zwischen dem vorgeschlagenen Wahlverfahren und einer Stärkung des Kollegialsystems nicht, wie ihn die Initianten herstellen.
Eine Kommissionsminderheit ist jedoch der Ansicht, dass die Reihenfolge der Wahlgänge durchaus Einfluss auf das Resultat haben könne. So wäre ihrer Ansicht nach gerade bei den Wahlen im Dezember 2003 das Rennen zwischen dem Kandidaten und der Kandidatin der CVP offener und somit auch fairer gewesen, wenn in einem Wahlgang gewählt worden wäre.
Keine Chance hatte der Vorschlag von Nationalrat Joseph Zisyadis (VD) zur Umgestaltung des schweizerischen Regierungssystems in ein Konkurrenzsystem. Seine parlamentarische Initiative (04.462 Pa.Iv. Zisyadis. Neue Regierungsform. Verfassungsreform) wurde von der Kommission mit 16:3 Stimmen bei drei Enthaltungen abgelehnt. Der radikale Übergang zu einem Konkurrenzsystem hätte nach Ansicht der Kommission negative Auswirkungen auf die Rechte des Parlamentes und seiner Mitglieder, auf die direkte Demokratie und den in der Schweiz so wichtigen Minderheitenschutz.
Schliesslich lehnte die Kommission auch die parlamentarische Initiative von Nationalrat Andreas Gross (SP, ZH) zur Einführung der Gesetzesinitiative (04.458 Pa.Iv. Gross Andreas. Einführung der Gesetzesinitiative) mit 16:9 Stimmen ab. Die Kommission verwies auf die neu eingeführte allgemeine Volksinitiative, mit welcher nun Volksbegehren auch auf Gesetzesebene umgesetzt werden können. Allerdings entscheidet hier das Parlament über die Umsetzungsstufe und nicht wie bei der Gesetzesinitiative die Initianten. Bei der Gesetzesinitiative würde es immer wieder Diskussionen über die Verfassungsmässigkeit der Anliegen geben. Die inhaltlichen Diskussionen würden so durch rechtliche Streitereien verdrängt.
Die Kommissionsminderheit hätte in der Einführung der Gesetzesinitiative einen Ausgleich zwischen den innovativen und den bremsenden Instrumenten der direkten Demokratie gesehen. Dieser sei insbesondere dann notwendig, wenn - wie vom Nationalrat beschlossen - das Finanzreferendum als bremsendes Instrument eingeführt wird.
Die Kommission tagte am 27./28. Januar 2005 unter dem Vorsitz von Hermann Weyeneth (SVP, BE) in Bern.
Bern, 28.01.2005 Parlamentsdienste