Eintretensdebatte und Detailberatung des Finanzhaushaltgesetzes (04.079 n)
Nach eingehender Information durch Bundesrat, Verwaltung und Fachexperten war Eintreten unbestritten. Zentrales Element des neuen Finanzhaushaltgesetzes ist das Neue Rechnungsmodell (NRM). Dessen oberstes Ziel ist die Steigerung der Transparenz in den Bundesfinanzen. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bundes wird neu umfassend mit den in der Privatwirtschaft gebräuchlichen Elementen Erfolgsrechnung, Mittelflussrechnung, Bilanz und Anhang ausgewiesen. Die Entscheidgrundlagen werden dadurch wesentlich verbessert. Die Rechnungslegung soll sich grundsätzlich nach den IPSAS-Normen (International Public Sector Accounting Standards) richten. Das neue Rechnungsmodell führt auch zu einer weitgehenden Annäherung an das Harmonisierte Rechnungsmodell der Kantone und Gemeinden (HRM). Die Kommission änderte das Gesetz in der Detailberatung in wichtigen Punkten ab. Sie stärkte dabei insbesondere in verschiedenen Bereichen den Einfluss des Parlamentes, so z.B. bei der Kompetenzordnung für die Bewilligung von dringlichen Krediten. Erträgt ein Vorhaben keinen Aufschub, so soll zukünftig bis zu einem Betrag von ½ Prozent der im laufenden Jahr budgetierten Einnahmen des Bundes die Finanzdelegation auf Antrag des Bundesrates den erforderlichen Verpflichtungs- oder Zahlungskredit bewilligen können. Übersteigt der Kreditbetrag diese Grenze, so hat die Bundesversammlung zu entscheiden. Eine wesentliche Änderung erfährt die Behandlung des Finanzplanes durch das Parlament. Im geltenden Recht (Art. 143 Parlamentsgesetz) kann ihn die Bundesversammlung bloss zur Kenntnis nehmen. Nach dem Willen einer starken Mehrheit der Kommission soll der Finanzplan der Bundesversammlung zusammen mit dem Voranschlag zur Genehmigung vorgelegt werden.
Die Finanzkommission stimmte dem Gesetz in der Schlussabstimmung mit nur 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung zu. Der Nationalrat wird als Erstrat das totalrevidierte Gesetz in der Frühjahrssession beraten.
Weisungen des Bundesrates für den Voranschlag 2006
Die Kommission diskutierte die Weisungen des Bundesrates für den Voranschlag 2006. Sie stimmte dabei mit 13 zu 12 Stimmen einem Antrag für eine Kommissionsmotion zu. Diese will die Defizitlücke von 799 Millionen Franken im Jahre 2006, wie sie der Bericht zum Finanzplan 2006 - 2008 aufzeigt, mittels Korrekturen im Ausgabenbereich schliessen. Die Befürworter weisen auf die düsteren finanziellen Perspektiven, drohende zusätzliche Mehrausgaben in Milliardenhöhe und entsprechende Neuverschuldung sowie eine zu optimistische Einnahmenplanung hin. Das Sanierungsziel des Bundesrates wäre auch bei vollumfänglicher Realisierung des Entlastungsprogrammes 2004 gefährdet. In der Diskussion wiesen die Befürworter auf die weiterhin hohen Defizite hin. Die Sanierung müsse beschleunigt werden, wenn der Haushaltsausgleich bis Ende Legislatur erreicht werden solle. Ein Teil der ablehnenden Stimmen machte klar, dass er das grundsätzliche Ziel des Abbaus des strukturellen Defizites unterstütze und für unumgänglich halte. Der im Rahmen der Verabschiedung des EP 03 beschlossene Abbaupfad sei aber richtig und bisher konsequent umgesetzt worden, weshalb eine Beschleunigung abzulehnen sei. Andere Voten wiesen auf den gegenüber dem Voranschlag 2004 besseren Rechnungsabschluss 2004 sowie die Entlastungsprogramme 2003 und 2004 hin, welche bereits eine grosse Herausforderung darstellen. Eine Verschärfung des Abbaus des strukturellen Defizites sei nicht realistisch. In formaler Hinsicht wurde eingewendet, dass die Kommissionsmotion ohnehin zu spät komme. Bundesrat Hans-Rudolf Merz wandte sich entschieden gegen diese Motion und wies auf die grossen Schwierigkeiten hin, den Voranschlag 2006 auch ohne die Motion schuldenbremsekonform zu gestalten. Zudem sei die Aufstellung des Budgets gemäss Bundesverfassung dem Bundesrat aufgetragen und eine Verwischung von Verantwortlichkeiten und Kompetenzen nicht opportun.
Die Finanzkommission tagte am 14. und 15. Februar 2005 unter der Leitung von Felix Walker (CVP/SG) in Bern. An der Sitzung nahmen der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes, Bundesrat Hans-Rudolf Merz, der Direktor und weitere Mitarbeiter der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) sowie der Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) teil.
Bern, 16.02.2005 Parlamentsdienste