Im Rahmen der Diskussionen um einen neuen Lohnausweis wurden in den eidgenössischen Räten diverse Vorstösse eingereicht. Den beiden parlamentarischen Initiativen Gysin Hans Rudolf (03.447n, eingereicht am 20.6.2003) und Lustenberger Ruedi (04.413n, eingereicht am 15.3.2004) wurde Folge gegeben. Damit wurde die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-NR) beauftragt, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten. Die WAK-NR hat zu diesem Zweck im November 2004 die Subkommission neuer Lohnausweis" eingesetzt. Diese setzt sich zusammen aus den Nationalräten Josef Leu (Präsident), Hildegard Fässler, Hans Rudolf Gysin, Jean-François Rime und Bruno Zuppiger.

Im Rahmen ihrer Arbeiten hat die Subkommission Anhörungen mit Vertretern der Finanzdirektorenkonferenz, der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK), des Gewerbeverbands, des Forum-KMU (seco) und mit einem Steuerexperten durchgeführt. Sie hat sich dabei über den Stand der Vorbereitungen zur Einführung des neuen Lohnausweises informieren lassen und die Positionen der verschiedenen betroffenen Parteien zur Kenntnis genommen.

Die Subkommission „neuer Lohnausweis" hat zur Kenntnis genommen, dass die aktuelle Version des neuen Lohnausweises und der dazugehörenden Wegleitung, wie sie nach dem Spitzentreffen zwischen der SSK und den Wirtschaftsverbänden unter der Leitung von Bundesrat Merz im November 2004 festgelegt wurde im Vergleich zu den ersten Entwürfen aus dem Jahr 2002 und 2003 wesentliche Verbesserungen aufweist. Die Subkommission anerkennt, dass man mit dem Formular für den neuen Lohnausweis, wie es heute vorliegt, den Anliegen der Wirtschaft entgegengekommen ist und der Ermessensspielraum des geltenden Steuergesetzes damit weitgehend ausgeschöpft ist.

Die Subkommission begrüsst die Bereitschaft der Schweizerischen Steuerkonferenz zur Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsverbänden für eine möglichst reibungslose Einführung des neuen Lohnausweises. Mit besonderem Interesse verfolgt sie dabei die Vorbereitungen zu einem Pilotprojekt, das von der Arbeitsgruppe neuer Lohnausweis (AGLA, von Wirtschaftsvertretern auch „Groupe suivi" genannt) durchgeführt wird. Der Beschluss zur Durchführung eines Pilotprojekts war beim Spitzentreffen zwischen der SSK und den Wirtschaftsverbänden im November 2004 gefällt worden. Nach Angaben von Mitgliedern der AGLA ist vorgesehen, in den Monaten März bis Juni den neuen Lohnausweis bei verschiedenen Unternehmen probeweise anzuwenden. Nach Abschluss des Pilotprojekts wird ein Bericht verfasst, aufgrund dessen die Finanzdirektorenkonferenz im September über allfällige Änderungen beim Formular oder der Wegleitung entscheiden wird. Der neue Lohnausweis soll schliesslich mit den entsprechenden Anpassungen definitiv Anfang 2006 eingeführt werden.

Die Subkommission begrüsst zwar die Durchführung eines Pilotprojekts, erachtet jedoch den Zeitplan für zu ehrgeizig. Mitglieder der Subkommission, welche als Unternehmer selber am Pilotprojekt teilnehmen, weisen auf zwei Schwierigkeiten hin, die mit dem engen Zeitplan zusammenhängen: Zum einen ist zu befürchten, dass eine nur dreimonatige Testphase nicht ausreicht, um genügend Erfahrungen zu sammeln und mögliche Auswirkungen auf die Lohnbuchhaltung der Unternehmen umfassend aufzuzeigen. Zum anderen erachtet die Subkommission die Zeit zwischen September 2005 und dem Jahresbeginn 2006 als zu kurz, um allfällige Änderungen des neuen Lohnausweises sämtlichen Schweizer Unternehmen zu kommunizieren und die zum Teil sehr komplexen EDV-Systeme zur Erfassung der Lohnbuchhaltung rechtzeitig anzupassen.

Die Subkommission hat sich aus diesem Grund mit einem Schreiben an die Schweizerische Steuerkonferenz gewandt, mit der Empfehlung, eine Verschiebung der Inkraftsetzung des neuen Lohnausweises um ein Jahr ernsthaft zu erwägen. Die Subkommission ist der Meinung, dass mit dem Zeitgewinn eine sorgfältige Evaluation der Testphase ermöglicht wird und allfällige Anpassungen rechtzeitig und klar kommuniziert werden können, damit die Unternehmungen ihre EDV-Systeme korrekt anpassen und ihr Personal instruieren können. Die Subkommission ist überzeugt, dass damit die Diskussion um den neuen Lohnausweis beruhigt werden kann und das nötige Vertrauen geschaffen wird, damit der Übergang zum neuen Lohnausweis reibungslos funktionieren kann.

Die Subkommission hat am 17. Februar 2005 unter der Leitung von Nationalrat Josef Leu (CVP, LU) getagt.

Bern, 22.02.2005    Parlamentsdienste