In der Sonntagspresse sind kürzlich Meldungen erschienen, wonach Spitzenbeamte des Bundesamts für Migration (BFM) weiterhin entlöhnt würden, obwohl ihr Anstellungsverhältnis beendet worden sei und sie nicht mehr für das BFM tätig seien.
An ihrer Sitzung vom 20. April 2005 hat sich die Finanzdelegation über die entsprechenden Gegebenheiten informieren lassen.
Demnach handle es sich bei den Betroffenen um drei Vizedirektoren, die aufgrund der Fusion des Bundesamtes für Flüchtlinge mit demjenigen für Zuwanderung, Integration und Auswanderung zum BFM nicht mehr hätten weiterbeschäftigt werden können. Man habe zunächst während sechs Monaten versucht, für diese Personen in der Bundesverwaltung eine andere Arbeitsstelle zu finden. Nachdem diese Bemühungen erfolglos geblieben seien, habe die Kündigung ausgesprochen werden müssen. Diese Regelung entspreche den Grundsätzen, die der Bundesrat im Rahmen der Aufgabenverzichtsplanung unter dem Titel "Umbau mit Perspektiven" festgelegt habe (vgl. Verordnung des Bundesrats vom 10. Juni 2004 über die Stellen- und Personalbewirtschaftung [SR 172.220.111.5]). Auf eine Weiterbeschäftigung der drei Vizedirektoren sei verzichtet worden, weil das neue Amt für diese Chefs keine Verwendung mehr habe. In dieser Zeit könnten die Betroffenen Ferien beziehen und Überzeit kompensieren; zudem stünden sie dem BFM bei Bedarf weiterhin zur Verfügung. Falls sie während diesen sechs Monaten eine neue Stelle fänden, müsse der Bund nur noch für eine allfällige Lohndifferenz aufkommen.
Die Finanzdelegation hat sich überzeugen lassen, dass das Vorgehen des EJPD den gesetzlichen Grundlagen entspricht.
Bern,
20.04.2005 Parlamentsdienste