Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats hat in einem ersten Durchgang das Modell ihrer Subkommission zur Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) Spitalfinanzierung (04.061) durchberaten. Dieses sieht eine Finanzierung nach folgenden Grundsätzen vor: Gleichbehandlung der ambulanten und stationären Leistungen, Gleichbehandlung der in öffentlichen und privaten Spitäler erbrachten Leistungen gemäss KVG sowie Gleichbehandlung aller obligatorisch versicherten Personen, unabhängig von einer allfälligen zusätzlichen Versicherungsdeckung. Damit hat die Subkommission den Auftrag erfüllt, den ihr die SGK anfangs Jahr erteilt hatte (PM vom 26. Januar 2005), und die Kommission ist weitgehend mit den Anträgen einverstanden. Sie wünscht jedoch zu einzelnen Punkten noch Abklärungen und Präzisierungen, bevor sie sich für dieses vom Bundesrat abweichende Modell entscheiden kann. Unterdessen sollen ein Konsens mit dem Departement gesucht und der Kontakt mit den Kantonen aufgenommen werden.
Einen weiteren Schwerpunkt der Kommissionsarbeit bildete die Beratung der Pa. Iv. Fankhauser, Leistungen für die Familie(91.411 n). An ihrer Sitzung vom 3. Mai 2005 hatte die Kommission mit 5 zu 4 Stimmen Eintreten auf die Vorlage des Nationalrats beschlossen. In der Detailberatung war es der Kommission ein Anliegen, die Bedürfnisse der Praxis einzubeziehen; dies hat zum Teil zu sehr detaillierten Diskussionen geführt. Mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid der Präsidentin ist die Kommission den Antrag des Nationalrats, die Kinderzulagen einheitlich für die ganze Schweiz auf mindestens 200 Franken und die Ausbildungszulage auf mindestens 250Franken pro Monat festzulegen, angenommen. Nicht gefolgt ist die Kommission dem Nationalrat in der Frage der Selbständigerwerbenden: Mit 7 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt sie, diese nicht dem Gesetz zu unterstellen. Zur Frage der Nichterwerbstätigen hat sie sich noch nicht entschieden. Sie wird ihre Beratung in der Sitzung vom 29. und 30. August 2005 zu Ende führen und die Vorlage in der Herbst 2005 ihrem Rat unterbreiten.
Im Übrigen hat die Kommission drei Motionen des Nationalrats behandelt: Der Motion Flexibilisierungs des Rentenalters (04.3623) stimmt sie mit einer Änderung zu, ebenfalls der Motion Invalidenleistungen der Unfallversicherung. Koordination (04.3614); die Motion Öffentliche Diskussion zur Organspende (04.3613) dagegen lehnt sie ab.
Die Kommission tagte am 24. und 25. Januar 2005 unter dem Vorsitz von Christiane Brunner (SP, GE) und in Anwesenheit von Bundesrat Pascal Couchepin.
Bern, 29.06.2005 Parlamentsdienste