Die KVF-N beantragt ihrem Rat in einem knappen Entscheid, die Bahnreform 2 an den Bundesrat zurückzuweisen. - Mit einem deutlicheren Resultat tritt die Kommission nicht auf die Vorlage zur Schaffung gesetzlicher Grundlagen für bestehende, aber auch neue Gebühren und Abgaben im UVEK ein.

Nach breit angelegten Anhörungen zur Bahnreform 2 und Übernahme der Interoperabilitätsrichtlinien (05.028) am 27. Juni und am 29. August 2005 und nach Zusatzberichten der Eidgenössischen Finanzverwaltung und des Bundesamtes für Verkehr kam die Kommission für Verkehr und Fernmeldwesen mit 12 zu 11 Stimmen zum Schluss, die Vorlage sei an den Bundesrat zurückzuweisen. Namentlich die stark umstrittene Aufteilung in ein Grund- und in ein Ergänzungsnetz sei zu überprüfen und insbesondere seien auch in Bezug auf die Finanzierung neue und ausgewogenere Ansätze zu prüfen. Ferner soll die Verbindung zur Bahnlandschaft Schweiz konkreter herausgearbeitet werden. Zudem verlangt die Kommission, die Frage einer allfälligen Ausfinanzierung der Pensionskassen der betroffenen konzessionierten Transportunternehmen (KTU) sei mit in die Vorlage einzubeziehen. Eine Minderheit der Kommission möchte die Vorlage nicht zurückweisen, weil damit viele unbestrittene und ebenso wichtige Teile des Geschäfts, etwa die Einführung von vierjährigen Leistungsaufträgen auch für die KTU und die Verbesserung der Sicherheit von Reisenden und Angestellten im öV, ebenfalls stark verzögert würden; dies erst recht, wenn zusätzlich noch die Pensionskassen-Frage in die gleiche Vorlage miteinbezogen würde.

Der Ständerat hat am 9. Dezember 2004 mit 20 zu 18 Stimmen beschlossen, auf das Bundesgesetz über die Erhebung von Gebühren und Abgaben im Bereich des UVEK (03.065 s) nicht einzutreten. Unter anderem wurde das Unterlassen einer Vernehmlassung moniert. Die nationalrätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) beauftragte am 17. Januar 2005 den Bundesrat, zu diesem Geschäft nachträglich eine Vernehmlassung durchzuführen. Die Vernehmlassung ergab, dass zwar eine Mehrheit die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Erhebung von Gebühren und Abgaben im UVEK befürwortet, gleichzeitig wird aber ein Verzicht auf neue und höhere Gebühren und Abgaben verlangt. Im Wesentlichen aus denselben Gründen lehnte es die Kommission mit 16 zu 9 Stimmen ab, auf das Geschäft einzutreten.

Gestützt auf den Tätigkeitsbericht der Postregulationsbehörde 2004 und auf den Evaluationsbericht zum Schweizer Postmarkt hat die Kommission mit Vertretern des UVEK und mit dem Postregulator eine Aussprache geführt und eine Standortbestimmung vorgenommen. Bundesrat und Parlament haben Ende 2002 in der Gesamtschau zur weiteren Entwicklung des Postwesens in der Schweiz (02.041) die kommenden Liberalisierungsschritte festgelegt. Nach der im Jahr 2004 erfolgten Öffnung des Paketmarktes soll im Bereich der Briefpost die Monopolgrenze im Jahre 2006 auf 100g gesenkt werden. Der vorgelegte externe Evaluationsbericht hält fest, dass die vom Postgesetz geforderte Finanzierung der Grundversorgung auch bei gesenkter Monopolgrenze gewährleistet ist. Die KVF des Nationalrates, wie vergangene Woche die ständerätliche Kommission, sehen zurzeit keinen weiteren Handlungsbedarf. Anschliessend diskutierte die Kommission kurz den Tätigkeitsbericht 2004 der Postregulationsbehörde.

Die zweitägige Sitzung fand unter der Leitung von Nationalrat Otto Laubacher (SVP/LU) in Bern statt.

Bern, 30.08.2005    Parlamentsdienste