Im Zusammenhang mit den umstrittenen Immobilienverkäufen der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva) sind strafrechtliche Ermittlungen eröffnet worden. Die Tessiner Staatsanwaltschaft klärt ab, ob sich Angestellte der Suva, externe Schatzer oder Personen im Umfeld der Käuferschaft einiger Liegenschaften der Suva strafbar gemacht haben.
Die Suva steht unter der Oberaufsicht des Bundes, die durch den Bundesrat ausgeübt wird (Art. 61 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung, UVG; SR 832.20). Die GPK-N hat sich an der heutigen Aussprache einen Überblick über die Ereignisse, die von der Suva getroffenen Massnahmen sowie über die Kompetenzen des Bundes hinsichtlich der Suva verschafft.
Die GPK-N wird an ihrer nächsten ordentlichen Sitzung vom 28. Oktober 2005 vertieft prüfen, welcher Handlungsbedarf sich für die parlamentarische Oberaufsicht ergibt.
Bern,
22.09.2005 Parlamentsdienste