Die bisherigen Detailberatungen der Subkommissionen zeigen, dass der finanzpolitische Handlungsspielraum im Voranschlag stark abgenommen hat. Im Hinblick auf eine nachhaltige Stabilisierung des Bundeshaushaltes diskutiert die ständerätliche Finanzkommission ergänzende finanzpolitische Entscheidungsgrundlagen.

Nur noch wenig Handlungsspielraum im Voranschlag 2006

Die Kommission liess sich an der 2. Plenarsitzung zum Voranschlag 2006 und zum Finanzplan 2007 - 2009 durch die Subkommissionen über den Stand der Detailberatungen und die dabei gewonnenen Erkenntnisse informieren. Sie kommt zum Schluss, dass der Voranschlag 2006 als Folge der zwei Entlastungsprogramme EP 03 und EP 04 nur noch wenige kurzfristig wirksame Verbesserungsmöglichkeiten aufweist. Sie sieht das Schwergewicht darin, die bisherigen Vorgaben der Entlastungsprogramme unter Einschluss der Aufgabenverzichtsplanung zuverlässig und konsequent umzusetzen und die Arbeiten an den weiteren Teilen der bundesrätlichen Sanierungsstrategie zielbewusst fortzuführen. Sie beauftragt ihre Subkommissionen, anlässlich der noch bevorstehenden Besprechungen mit den Departementen und Ämtern die Prüfung des Voranschlags nach den bisherigen Regeln fortzusetzen. Definitive Entscheide sind für die 3. Plenarsitzung vom 7./8. November vorgesehen.

Verbesserung der mittel- und längerfristigen finanzpolitischen Entscheidungsgrundlagen

Eine mittelfristige finanzpolitische Perspektive des Bundeshaushaltes liefert der Finanzplan. Die Kommission stellt jedoch fest, dass dieses Instrument in der aktuellen Ausgestaltung seine Aufgabe als strategisches Planungs- und Steuerungsinstrument von Bundesrat und Parlament unter den gegebenen Rahmenbedingungen (nach wie vor überlasteter Bundeshaushalt, weiter abnehmende Möglichkeiten zur kurzfristigen Beeinflussung des Haushaltes, anhaltender Druck zur Übernahme neuer oder Intensivierung bestehender Bundesaufgaben, Schuldenbremse) nur beschränkt erfüllen kann. In Anwesenheit des Vorstehers des Eidg. Finanzdepartements, Herrn Bundesrat Hans-Rudolf Merz, und Vertretern der Eidg. Finanzverwaltung führte die Kommission eine erste längere Diskussion über Verbesserungsmöglichkeiten durch. Im Mittelpunkt der Diskussion standen eine bessere Verknüpfung von Sach- und Finanzplanung, eine Überprüfung der Kriterien betreffend Aufnahme eines Vorhabens in die Finanzplanung, ein verlängerter Zeithorizont in ausgewählten strategischen Bereichen sowie eine verbesserte Korrespondenz zwischen Voranschlag und Finanzplan. Die Eidg. Finanzverwaltung wurde von der Finanzkommission beauftragt, im Hinblick auf die nächste Sitzung weitere Abklärungen vorzunehmen und entsprechende Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung zu stellen.

Bern, 18.10.2005    Parlamentsdienste