Das Sitzungsgeheimnis bei Bundesratssitzungen soll auch weiterhin gewahrt bleiben. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) spricht sich mit 14:6 Stimmen gegen eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Wobmann (SVP, SO) aus, welcher eine Offenlegung des Stimmenverhältnisses und des Stimmverhaltens der einzelnen Mitglieder bei Entscheiden des Bundesrates verlangt (05.423 Pa.Iv. Transparenz des Stimmverhaltens im Bundesrat).

Die Kommission hält fest, dass der Bundesrat als Regierungsorgan nach anderen Regeln als ein Parlament zu funktionieren hat. Die Mitglieder des Bundesrates sind nicht primär die Vertreter von Parteien oder Interessengruppen und somit diesen gegenüber auch nicht verpflichtet. Sie sollen ihre Entscheidung möglichst unbeeinflusst von Partikulärinteressen im Interesse des Landes fällen. Wird ihr Stimmverhalten öffentlich gemacht, dann stehen die Bundesratsmitglieder noch vermehrt unter dem heute schon zu ausgeprägten parteipolitischen Druck. Jedes Mitglied der Landesregierung muss einen Entscheid derselben vor den Bürgerinnen und Bürgern vertreten können. Für die Bürgerin und den Bürger ist letztlich irrelevant, ob das konkrete Regierungsmitglied zu Beginn des Entscheidungsprozesses für oder gegen den Entscheid eintrat. Die Kommission kritisiert deshalb beobachtbare Tendenzen, dass sich einzelne Mitglieder des Bundesrates von bestimmten Regierungsentscheiden zu distanzieren versuchen. Es müsste deshalb eher Gegensteuer in Richtung Stärkung des Kollegialprinzips gegeben werden; mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative hingegen würde man das Gegenteil bewirken.

Wie der Initiant argumentierte eine Kommissionsminderheit, dass heute schon häufig durchsickert, welches Bundesratsmitglied sich wie verhalten habe. Durch eine volle Transparenz könnten solche Gerüchte, welche in der Öffentlichkeit Verwirrung stiften, vermieden werden.

Die Kommission spricht sich mit 11:5 Stimmen auch gegen eine parlamentarische Initiative der SVP- Fraktion aus, welche eine weitere Ausweitung des Staatsvertragsreferendums verlangt (05.426 Pa.Iv. Mehr Demokratie in der Aussenpolitik. Ausweitung des Staatsvertragsreferendums). Die Initiative möchte alle Staatsverträge, welche nach geltendem Recht dem fakultativen Referendum unterstehen, dem obligatorischen Referendum unterstellen. Am 9. Februar 2003 haben Volk und Stände bereits einer Ausweitung des Staatsvertragsreferendums zugestimmt, gemäss welcher alle Verträge, die wichtige rechtsetzende Normen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Die Unterstellung all dieser Verträge sogar unter das obligatorische Referendum, wie dies die Initianten verlangen, stellt für die Kommission eine unverhältnismässige Überbewertung des internationalen Rechts gegenüber der innerstaatlichen Gesetzgebung dar. Würden die völkerrechtlichen Verträge gemäss Vorschlag der Initianten dem obligatorischen Referendum unterstellt, müssten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger pro Jahr über ca. zehn solche Verträge, die zudem zu einem grossen Teil völlig unbestritten sind, abstimmen.

Im Weiteren hat die Kommission Anhörungen von Experten und Vertretern der Personalverbände zur Vorlage Totalrevision des Bundesgesetzes über die Pensionskasse (05.073n) durchgeführt. Eintreten war in der Folge unbestritten. Ein Rückweisungsantrag, welcher im Wesentlichen die Streichung der Erhöhung des Rentenalters, die weitere Gewährung der Möglichkeit des schrittweisen Altersrücktritts ohne Leistungseinbusse sowie wie die sozialverträgliche Ausgestaltung einer allfälligen Senkung des technischen Zinssatzes verlangte, wurde mit 16:9 Stimmen abgelehnt. Die Kommission wird im Januar 2006 die Detailberatung beginnen.

Die Kommission tagte am 24./25. November 2005 in Bern unter der Leitung von Nationalrat Hermann Weyeneth (SVP/BE).

Bern, 25.11.2005    Parlamentsdienste