Die WBK-N will an der Deklarationspflicht für Nahrungsmittel im Tierschutzgesetz festhalten.  Sie beantragt zudem, das Gesetz bezüglich der Haltung von gefährlichen Hunden zu verschärfen.

Mit 32 zu 9 Stimmen hat es der Ständerat heute Morgen abgelehnt, die Deklarationspflicht für Nahrungsmittel ins Tierschutzgesetz (02.092s) aufzunehmen; mit 12 zu 8 Stimmen beantragt die WBK-N ihrem Rat, an ihrem Beschluss vom 30. November festzuhalten.

Folgt das Plenum diesem Antrag, wird die Einigungskonferenz über diesen Artikel 5 befinden müssen.

Neu lag der Kommission ein Antrag auf Rückkommen und auf eine Verschärfung des Artikels 9 „Züchten und Erzeugen von Tieren" im Hinblick auf die Hundehaltung vor. Das tragische Geschehen der vergangenen Woche hat niemanden unberührt gelassen und es blieb in der Kommission völlig unbestritten, dass Handlungsbedarf besteht, wie es auch Bundesrat Deiss heute im Ständerat bekräftigt hat. Umstritten waren nur die nächsten Schritte. Dem Standpunkt, das Gesetz müsse jetzt und sofort verschärft werden, stand der andere Standpunkt gegenüber, die Vorlage biete mit Art. 9 Abs. 2 dem Bundesrat bereits die nötige Handhabe um konkrete Schritte rasch einzuleiten, wie das auch vorgesehen sei.

Mit 13 zu 11 Stimmen beschloss die Kommission Rückkommen und mit 15 zu 5 Stimmen (1 Enthaltung) verabschiedete sie den folgenden Antrag: „Die Einfuhr, Zucht und Haltung von Hunden mit einem erheblichen Gefahrenpotential für Menschen sind verboten. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten" (als Absatz 3 zu Artikel 9). - Dieser Antrag kann dem Nationalrat am Donnerstag aber nur dann vorgelegt werden, wenn die WBK des Ständerates ihre Zustimmung zum Rückkommen gibt (Art. 89 Abs.3 Parlamentsgesetz).

Zu beiden Anträgen liegen Minderheitsanträge vor.

Die Kommission tagte am 7. Dezember 2005 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Kathy Riklin (CVP/ZH) in Bern.

Bern, 07.12.2005    Parlamentsdienste