Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) beantragt der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) mit 19 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung, den Kredit über 35, 2 Millionen Franken zu bewilligen, den der Bundesrat für die Sicherheit der EURO 08 aufwenden will. Die SiK-N hat die Sicherheitsaspekte in der Zusatzbotschaft zu den Leistungen des Bundes an die Fussball-Europameisterschaft 2008 im Rahmen eines Mitberichtsverfahrens eingehend geprüft. Obwohl die Kommission grossmehrheitlich die Aufgabenverteilung und den Kostenteiler im Sicherheitsbereich unterstützt, sprach sie sich mit 19 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen dafür aus, den Betrag von 25,2 Millionen Franken auf dieser Höhe zu plafonieren. Sie will zudem, dass die WBK prüft, wie vertraglich gesichert werden kann, dass sich die anderen Beteiligten ebenfalls verpflichten, zur Deckung der Kosten der Sicherheitsmassnahmen beizutragen. Schliesslich beantragt die SiK-N mit 11 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen, eine Reserve von 10 Millionen Franken zu bewilligen, wobei dieser Betrag wirklich nur als Reserve im Sicherheitsbereich und nicht zur Begleichung anfallender Rechnungen verwendet werden darf.
Zudem beantragt die SiK-N mit 13 zu 7 stimmen bei 2 Enthaltungen, einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Pierre Kohler (CVP, JU) keine Folge zu geben. Diese verlangt, dass die Pflicht für Privatpersonen aufgehoben wird, bei Neubauten entweder Schutzräume zu erstellen oder entsprechende Ersatzbeiträge zu bezahlen (05.400). Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass sich das Parlament bereits vor kurzem, bei der abschliessenden Behandlung des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz, mit dieser Problematik befasst hat. Auch ist sie der Meinung, dass das System damals verbessert (Reduktion der pro Schutzraum erforderlichen Plätze sowie der Ersatzbeiträge) und flexibler gestaltet wurde (heute werden nur noch in Regionen mit unzureichender Abdeckung private Schutzräume erstellt). Die Kommission nahm Kenntnis von der Absicht des Bundesrates, das ganze System im Rahmen der Umsetzung der Motion der Finanzkommission des Nationalrates (05.3715) neu zu beurteilen und verschie-dene mögliche Szenarien vorzuschlagen, vorausgesetzt, die Motion wird überwiesen.
Die SiK-N beantragt überdies mit 16 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen, einer parlamentarischen Initiative Darbellay (CVP, Wallis), die die Einführung der allgemeinen Dienstpflicht für Männer (05.409) verlangt, keine Folge zu geben. Die Kommission ist der Auffassung, dass es derzeit diesbezüglich keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf gibt und es falsch wäre, das System zum jetzigen Zeitpunkt zu ändern. Für die einen hat die Umsetzung der Armee XXI Priorität. In diesem Zusammenhang sind die ersten Ergebnisse des neuen Rekrutierungskonzepts ermutigend. Für die anderen ist das Ziel der Initiative zwar zu würdigen, das gewählte Mittel (allgemeine Wehrpflicht) jedoch nicht angemessen. Die Mehrheit der SiK-N will keine neue Pflicht einführen. In diesem Zusammenhang wartet die SiK-N gespannt auf den Bericht, den der Bundesrat über die Umsetzung der allgemeinen Wehrpflicht vorlegen wird. Dieser Bericht wird in Beantwortung des Postulats Wicki (05.3526), welches in der Wintersession 2005 vom Ständerat angenommen wurde, verfasst. Ebenfalls in der Wintersession 2005 hatte der Nationalrat mit 133 zu 30 Stimmen eine Motion der Christdemokratischen Fraktion (04.3379) abgelehnt, welche die Einführung der allgemeinen Dienstpflicht verlangte.
Die SiK-N beantragt mit 16 zu 7 Stimmen die Ablehnung einer Motion des Ständerates, welche eine Verbesserung der Situation von militärdienstleistenden Lehr- und Schulab-gängern verlangt (05.3233). Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass das Ziel der Motion mit dem Inkrafttreten einer Weisung des seco erfüllt ist, die vorsieht, dass Rekruten als vermittlungsfähig gelten und Arbeitslosenentschädigung beziehen können, sofern sie sich vor Ende Juli bei der Arbeitslosenkasse anmelden. Nach Meinung der Kommissions-mehrheit sollte diese Massnahme ausreichen, umso mehr, als sich das VBS dafür eingesetzt hat, die diesbezügliche Information an den Rekrutierungstagen zu verbessern.
Darüber hinaus beantragt die Kommission mit 20 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dem Bundesbeschluss zuzustimmen, der den Bundesrat ermächtigt zur Ratifizierung des Protokolls V zum Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können (05.061). Mit diesem Protokoll sollen die Gefahren und Wirkungen explosiver Kriegsmunitionsrückstände für die Zivilbevölkerung auf ein Mindestmass beschränkt werden. Das Protokoll wurde vom Ständerat bereits in der Wintersession 2005 ohne Gegenstimme genehmigt.
Ferner wurde die SiK-N vom Stabschef des Sicherheitsausschusses des Bundesrates und vom Direktor des Strategischen Nachrichtendienstes über verschiedene aktuelle Themen informiert. Schliesslich verzichtete die Kommission mit 13 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen auf die Prüfung des Schlussberichts des Schweizerischen Nationalfonds über die Beziehungen zwischen der Schweiz und Südafrika von 1948 bis 1994 (NFP42+).
Die Kommission hat am 23. und 24. Januar 2006 zum ersten Mal unter dem Vorsitz der neuen Präsidentin, Nationalrätin Barbara Haering(SP, ZH), und im Beisein von Bundesrat Samuel Schmid, Vorsteher des VBS, in Bern getagt.
Siehe auch Stellungnahme der Kommission zur CIA-Affäre" sowie Schwerpunkte der Kommissionsaktivitäten 2006-2007.
Bern, 25.01.2006 Parlamentsdienste