Die UREK des Ständerats hat eine Motion verabschiedet, die höhere Leistungen des Bundes an die Kosten der Kantone verlangt. Sie hat den Entscheid über die Errichtung einer Schweizerischen Netzgesellschaft im Stromversorgungsgesetz verschoben und eine Subkommission eingesetzt. Das sogenannte Wasserprotokoll hat sie verabschiedet.

UREK 05-13 s Motion UREK-S. Unwetterkatastrophe 2005 und Leistungen des

Bundes

Die Umweltkommission hat einen gleichentags eingereichten Antrag mit 12 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen, eine Kommissionsmotion einzureichen. Sie hat den Wortlaut:

„Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Sonderbotschaft über die Leistungen des Bundes an die Kosten der Kantone im Zusammenhang mit den Unwetterschäden vom August 2005 zu unterbreiten.

Die Vorlage ist so auszugestalten, dass den am stärksten betroffenen Kantonen eine zumutbare Pro-Kopf-Belastung verbleibt."

Sonderrecht ist notwendig, weil der Bund bereits 251 Mio CHF auf der Basis der geltenden Rechtsgrundlagen übernimmt und diese damit ausgeschöpft sind. Mit der „Zumutbarkeit“ soll sichergestellt werden, dass für die am stärksten betroffenen Kantone der Unwetter vom August 2005 Obwalden, Nidwalden und Uri eine tragbare Pro-Kopf-Belastung verbleibt. Dabei soll auch der unterschiedlichen Finanzkraft der Kantone Rechnung getragen werden.

04.083 n Stromversorgungsgesetz (StromVG) und Elektrizitätsgesetz (EleG).

Änderung

Die Energiekommission des Ständerats hat eine Anhörung zum Thema einer Schweizerischen Netzgesellschaft durchgeführt. Vertreter der Konferenz der Kantonsregierungen, der Energiedirektorenkonferenz, des Schweizerischen Städteverbands, des Schweizerischen Gemeindeverbands und der ETRANS, der heute noch aktiven Koordinationsstelle für das Schweizerische Höchstspannungsnetz äusserten sich zu den Anträgen der UREK-S. Aufgrund der überraschend weit auseinander gehenden Auffassungen über die Fragen zum Eigentum am Hochspannungsnetz und zur Organisation dieser Eigentümer setzte die Energiekommission eine Subkommission ein, die in der Frühjahrssession 2006 Anträge ausarbeiten soll. Weil sowohl das Elektrizitätsgesetz wie auch das Stromversorgungsgesetz eine Schweizerische Netzgesellschaft erwähnen, stehen die Gesamtabstimmungen zu diesen zwei Gesetzen noch aus.

Die Beratungen zur Neugliederung der Artikel zur Förderung der erneuerbaren Energien hat die Energiekommission auf den 3./4. April 2006 verschoben.

04.070 s Schutz und Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen. Ratifizierung des Protokolls

Die Umweltkommission hatte am 27. Januar 2005 eine Vernehmlassung zum sogenannten Wasserprotokoll verlangt. Nachdem diese Vernehmlassung bei den Kantonen durchgeführt worden war, trat die Kommission auf die Vorlage ein, welche bei den Kantonen durchwegs Zustimmung gefunden hatte. Die Kommission verabschiedete die Vorlage mit 6 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen.

05.306 s Kt.Iv. LU. Bundesgesetz über die Raumplanung. Änderung

Die Standesinitiative des Kantons Luzern verlangt, dass

1. Das Bundesgesetz über die Raumplanung unverzüglich gemäss der in Aussicht gestellten Teilrevision im Interesse der Landwirtschaft (Nebenerwerbsmöglichkeiten für die Landwirtschaft, Bauten und Anlagen für die Erzeugung von Strom aus Biomasse; gemäss Auftrag des Bundesrates an das Bundesamt für Raumentwicklung) geändert wird; und

2. im Bundesgesetz über die Raumplanung vorzusehen ist, dass alle vor dem 1. Juli 1972 rechtmässig erstellten Wohnbauten ausserhalb des Baugebietes, namentlich also auch die bis anhin noch landwirtschaftlich genutzten Wohnhäuser, im Rahmen der sonst geltenden gesetzlichen Schranken zeitgemäss geändert, erweitert und insbesondere auch wiederaufgebaut werden können.

Die Raumplanungskommission nahm Kenntnis von sechs weiteren Initiativen zu diesem Thema, die weitgehend in der nationalrätlichen Kommission bearbeitet wurden und zur hängigen Botschaft zur Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (05.084) führten.

Sie sah Punkt 1 der Standesinitiative als erfüllt an und beschloss daher, der Initiative in diesem Punkt keine Folge zu geben. Punkt 2 gab sie mit 10 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen Folge. Das Geschäft geht nun in die UREK des Nationalrats

Die Kommission tagte am 14./15. Februar unter dem Vorsitz von Ständerat Carlo Schmid-Sutter (C, AI) in Bern.

Bern, 16.02.2006