Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates ist auf die von einer Subkommission ausgearbeitete Vorlage zur Teilrevision des BetmG eingetreten und hat die Detailberatung begonnen. Eingetreten ist sie ebenfalls auf die Vorlage zur Spitalfinanzierung und sie beantragt der WAK-N eine Erhöhung der Biersteuer.

Die Kommission ist mit 17 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen auf den von einer Subkommission vorgelegten Berichts- und Erlassentwurf für eine Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes eingetreten und hat eine Rückweisung an die Subkommission mi 16 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Die Revision ist das Resultat einer Kommissionsinitiative der SGK-N vom 3. Februar 2005, nachdem der Nationalrat am 14. Juni 2004 zum zweiten Mal nicht auf die Vorlage des Bundesrates für eine Revision des BetmG eingetreten war. Ausgeklammert wird im neuen Entwurf die heftig umstrittene Cannabisfrage. Die Vorlage vereint so in erster Linie diejenigen Elemente der gescheiterten Reform, die politisch kaum bestritten waren und mehrheitsfähig sind. Neu eingeführt wird ein eigentlicher Zweckartikel (Art. 1). Mit Stichentscheid des Präsidenten soll dieser in Bezug auf den Konsum von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen auch das Ziel der Abstinenz beinhalten. Erstmals wird die Vier-Säulen-Politik des Bundes gesetzlich verankert und umschrieben (Art. 1a). Die Gefährdungsmeldung, namentlich wenn es sich um Jugendliche und Kinder handelt, soll ausgeweitet werden (Art. 3c). Die Detailberatung wird an der nächsten Sitzung fortgesetzt.

Nachdem der Nationalrat am 22. März 2006 Vorlage 1 der 5. IV-Revision (05.052 n) verabschiedet hat, hat sich die SGK-N nun den Finanzierungsfragen zugewendet, das heisst der Zusatzfinanzierung der IV (05.053 n) und der Vorlage 2 der 5. IV-Revision (05.052 n). Letztere besteht lediglich aus Art. 3 IVG betreffend die Erhöhung der Lohnpromille, welche aus der Vorlage 1 heraus gebrochen wurde. Der Bundesrat beantragt zur finanziellen Sanierung der Invalidenversicherung einerseits eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,8 Prozent und andererseits eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 1 Promille. Die Kommission hat nun die Verwaltung beauftragt, auf die nächste Sitzung zu verschiedenen Szenarien Berechnungen zu machen und Erlassentwürfe auszuarbeiten. Materielle Entscheide werden voraussichtlich erst nach der Volksabstimmung über die Kosa-Initiative ('Nationalbankgewinne für die AHV') im Herbst fallen.

Mit 14 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschloss die Kommission Eintreten auf die Vorlage 1 der Teilrevision der Krankenversicherung. Spitalfinanzierung (04.061). An der nächsten Sitzung am 4./5. Mai 2006 wird sie einige Anhörungen durchführen, bevor sie über Eintreten zur Vorlage 2 (Risikoausgleich) beschliessen und mit den Detailberatungen beginnen wird.

Weiter hat die Kommission die Differenzen beim Bundesgesetz über die Universitären Medizinalberufe 04.084 n) behandelt.

Zum Bundesgesetz über die Biersteuer (05.071 s) hat die SGK-N mit 10 zu 9 Stimmen einen Mitbericht an die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) beschlossen, in dem sie dieser beantragt, die Biersteuer substanziell anzuheben und die Bierpops den Alcopops gleichzustellen; dies im Sinne einer gesundheitspolitischen Präventionsmassnahme.

Die Sitzung fand am 6./7. April 2006 unter dem Vorsitz von Nationalrat Pierre Triponez (FDP, BE) und der teilweisen Teilnahme von Bundesrat Pascal Couchepin in Bern statt.

Bern, 10.04.2006    Parlamentsdienste