Bei der Totalrevision des Gesetzes über die Pensionskasse des Bundes (05.073) geht es im Wesentlichen um die Umstellung vom bisherigen Leistungs- zum Beitragsprimat und um Konsolidierungsmassnahmen, welche für bestimmte Kategorien von Versicherten Beitragserhöhungen und Leistungsverschlechterungen zur Folge haben werden. Angesichts der grossen finanziellen Tragweite dieser Vorlage und ihrer voraussichtlichen Präzedenzwirkung für andere öffentliche Pensionskassen sah sich die SPK zu einer sehr intensiven Prüfung veranlasst.
Unbestritten blieb die Einführung des Beitragsprimats: Wer in Pension geht, hat nicht mehr Anspruch auf einen bestimmten Prozentsatz (60%) seines letzten versicherten Lohnes, sondern auf die für seine Person einbezahlten und verzinsten Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge. Dieser Systemwechsel hat zur Folge, dass für die älteren aktiven Versicherten (ab einem Alter von ca. 45 Jahren) erheblich höhere Beiträge bezahlt werden müssen, damit die bisher bestehenden Leistungsansprüche bei einer Pensionierung im Alter von 65 Jahren erfüllt werden können. Weil der Entwurf des Bundesrates vorsieht, dass die Bundeskasse durch die Arbeitgeberbeiträge nicht stärker als bisher belastet werden soll, erhöhen sich die eigenen Beiträge der älteren Versicherten (für mittlere Kader um mehrere tausend Franken pro Jahr). Der Systemwechsel hat weiter zur Folge, dass eine frühzeitige Pensionierung (diese erfolgt heute durchschnittlich im Alter von 61,5 Jahren) eine erhebliche Leistungsverschlechterung zur Folge hat. Beispiel: Wer im Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Gesetzes 50jährig sein wird, wird bei einer Pensionierung nach 40 Versicherungsjahren im Alter von 62 Jahren im Standardplan noch eine Rente von ca. 53% des letzten versicherten Verdienstes erhalten (bisher 60%). Verschiedene Anträge, welche die finanziellen Folgen für die Übergangsgeneration mildern wollen, wurden von der Kommission mit einem Stimmenverhältnis von jeweils ca. 2:1 abgelehnt.
Für die Finanzierung der beruflichen Vorsorge ist die Einschätzung der künftigen Entwicklung der Wirtschaft und damit des Ertrages des Anlagekapitals der Pensionskassen von grosser Bedeutung. Aufgrund seiner zurückhaltenden Einschätzung will der Bundesrat den für das Deckungskapital der aktiven Versicherten massgebenden technischen Zinssatz von bisher 4% auf 3,5% senken. Die damit verbundene Erhöhung des Deckungskapitalbedarfs führt ebenfalls zu höheren Beiträgen der Versicherten. Ein Antrag aus der Kommission, der den bisherigen technischen Zinssatz von 4% im Gesetz festschreiben wollte, wurde mit 14:9 Stimmen abgelehnt.
Die PUBLICA hat einen hohen Rentneranteil: Auf rund 50'000 aktive Versicherte kommen ca. 43'000 Rentenbeziehende. Um die Finanzierungsrisiken der PUBLICA zu mildern, schlägt der Bundesrat die Schaffung einer geschlossenen Rentnerkasse" mit Bundesgarantie vor. Die aktive Generation soll sich nicht an der Finanzierung von Ansprüchen der Rentenbeziehenden beteiligen müssen, die ihrerseits von einem Vorsorgesystem profitieren konnten, dessen Leistungen dank einer umfassenden Bundesgarantie nie vollständig finanziert werden mussten. Die Bundesgarantie kann je nach Entwicklung des Kapitalmarkts zu einer Belastung des Bundes führen. Im besten Fall (Wahrscheinlichkeit von 25%) muss der Bund nichts bezahlen, mit einer Wahrscheinlichkeit von 50% muss der Bund maximal 600 Millionen einschiessen; das Risiko, dass es den Bund mehr als 2,6 Mia Franken kostet, beträgt weniger als 10 Prozent. Die Kommission lehnt die Schaffung einer geschlossenen Rentnerkasse mit 12:11 Stimmen ab und schlägt vor, dass der Bund mit einer Einmaleinlage an die PUBLICA von ca. 900 Mio Franken das als Folge der Senkung des technischen Zinssatzes fehlende Deckungskapital für die Rentnerbestände finanziert. Weitergehende Risiken müssen durch die PUBLICA - also auch durch die aktiven Versicherten - getragen werden. Die Kommission lehnt es mehrheitlich ab, für das Bundespersonal weitergehende Sicherheiten zu schaffen, als dies in der Privatwirtschaft üblich ist. Die Schaffung einer geschlossenen Rentnerkasse wäre ein Novum, das dem in der beruflichen Vorsorge geltenden allgemeinen Grundsatz der Solidarität zwischen aktiven Versicherten und Rentenbeziehenden widerspricht. Vor allem möchte die Mehrheit der Kommission kein Präjudiz schaffen für die nötigen Sanierungen von öffentlichen Pensionskassen, welche - wie z.B. die Kasse der SBB, aber auch manche kantonalen und kommunalen Vorsorgeeinrichtungen - teils massive Unterdeckungen aufweisen.
Ein von der Kommission mit 16:9 Stimmen abgelehnter Minderheitsantrag will die Vorlage an den Bundesrat zurückweisen mit dem Auftrag, die Erhöhung des Rentenalters zu streichen und weiterhin den schrittweisen Altersrücktritt ohne Leistungseinbusse zu gewährleisten". Sollte die Senkung des technischen Zinssatzes tatsächlich nötig sein, so soll die Finanzierung des zusätzlich benötigten Deckungskapitals sozialverträglich und ohne übermässige Belastung der Versicherten geschehen.
Die Kommission hat die Vorlage an ihrer Sitzung vom 27. April 2006 in der Gesamtabstimmung mit 13:9 Stimmen angenommen. Die Vorlage ist damit behandlungsreif für die Sommersession des Nationalrates und geht anschliessend an den Ständerat.
Bern,
27.04.2006 Parlamentsdienste