Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates beantragt einen  Rahmenkredit für die Privatbahnen von 800 Millionen Franken für die Jahre 2007 - 2010, der Bundesrat wollte 600 Millionen ausgeben. Die Kommission verlangt indessen eine Konzentration auf die Substanzerhaltung durch die Kantone und die KTU und vom Bundesrat die zeitgerechte Unterbreitung einer späteren Vorlage bzw. eine Abstimmung mit der geplanten Neuregelung (Bahnreform 2). In einem zweiten Bundesbeschluss stimmt sie der Umwandlung von verzinslichen und rückzahlbaren Darlehen an die BLS in unverzinsliche und nur bedingt rückzahlbare Darlehen zu, allerdings mit der Auflage, dass der Bund auch künftig Eigner des Lötschberg-Basistunnels bleibt. Beide Bundesbeschlüsse verabschiedete die Kommission einstimmig.

An ihrer letzten Sitzung führte die Kommission Anhörungen und intensive Aussprachen mit Spitzenvertretern der Kantone, der SBB, den konzessionierten Transportunternehmen als auch der verladenden Wirtschaft, der economiesuisse und des Gewerbeverbands zu beiden Geschäften durch.

Mit der Botschaft vom 17. März 2006 zum 9. Rahmenkredit für Investitionsbeiträge an konzessionierte Eisenbahnunternehmen für die Jahre 2007-2010 und die Umwandlung des der BLS Lötschbergbahn gewährten Baukredits in bedingt rückzahlbare Darlehen (06.027 s) sollen zwei Anliegen erfüllt:

Erstens sollen den konzessionierten Eisenbahnunternehmen (KTU) Mittel für den Substanzerhalt und für technische Verbesserungen zur Verfügung gestellt werden - ähnlich wie für die SBB mit der Leistungsvereinbarung, soll dafür ein vierjähriger Rahmenkredit gesprochen werden. Der Bundesrat beantragte hierzu 600 Mio. Franken. Die Kommission erachtet den Betrag nicht als genügend, um Sicherheit, Unterhalt sowie Werterhaltung bei den Privatbahnen zu sichern und beantragt den Kredit auf 800 Millionen Franken aufzustocken. Die Kommission fällte diesen Entscheid erst nach einer intensiven Diskussion über allfällige Kompensationen im Budget bzw. Finanzplan. Weiter zeigte sich anlässlich der Anhörung der Vertreter der konzessionierten Eisenbahnunternehmen und der Kantonsvertreter, dass die Finanzmittel nicht ausreichen, um den grossen Nachholbedarf für den Substanzerhalt der bereits vorhandenen Infrastruktur zu befriedigen. Deshalb fordert die Kommission den Bundesrat mit einer zusätzlichen Bestimmung im Beschluss auf, zeitgereicht eine Vorlage zur Substanzerhaltung zu unterbreiten, bzw. eine Abstimmung mit der geplanten Neuregelung im Rahmen der Bahnreform 2.

Zweitens soll ein vor längerer Zeit der BLS für den Ausbau der Bergstrecke auf Doppelspur gewährtes verzinsliches und rückzahlbares Darlehen von 798 Mio. Franken in ein unverzinsliches und bedingt rückzahlbares Darlehen umgewandelt werden, um den Weg zur Gründung einer Infrastrukturgesellschaft eigens für den Lötschberg-Basistunnel rechtlich freizumachen. In einem neuen Absatz der Beschlusses hält die Kommission mit Blick auf das Bauwerk der Eidgenossenschaft, die NEAT, ausdrücklich fest, dass der Bundesrat sicher stellen muss, dass bei der Umwandlung des Darlehens das Eigentum des Bundes an der Infrastruktur genügend gesichert, bzw. die Mehrheit des Bundes an einer künftigen Infrastrukturgesellschaft gewährleistet sein soll. Beiden Beschlüssen stimmte die Kommission in der Gesamtabstimmung einstimmig zu. Die Vorlagen werden in der Sommersession 2006 im Ständerat beraten.

Die KVF-S tagte am 1. Mai 2006 in Bern unter dem Präsidium von Ständerat Thomas Pfisterer (FDP/AG).

Bern, 02.05.2006    Parlamentsdienste