Als vorberatende Kommission des Zweitrates ist die nationalrätliche KVF einstimmig auf die Vorlage zur Schaffung eines Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr, das Nationalstrassennetz und Hauptstrassen in Berg- und Randregionen eingetreten. Sie folgte weitgehend den Beschlüssen des Ständerates, insbesondere was die zusätzlichen Mittel für die Berggebiete, die klare Regelung der Verwendung von Strassengeldern für Schienenprojekte und den Langsamverkehr betrifft. Noch ausstehend sind die wichtigen Entscheide über die konkrete Höhe der freizugebenden Mittel für die einzelnen Bereiche.

Der Bundesrat hat in seiner Botschaft 05.086 Infrastrukturfonds (Agglomerationsverkehr und Nationalstrassennetz) vom 2. Dezember 2005 die Schaffung eines Infrastrukturfonds zur Fertigstellung und zur Engpassbeseitigung des Nationalstrassennetzes sowie zur Finanzierung von Massnahmen im Agglomerationsverkehr vorgeschlagen und dafür einen Betrag von 20 Milliarden Franken, gestaffelt über 20 Jahre und finanziert aus Einnahmen aus der Mineralölsteuer, vorgesehen. Der Ständerat hat in grosser Einstimmigkeit in der Frühlingssession 2006 einige Ergänzungen vorgenommen und unter anderem - mit Blick auf eine politisch und regionale Ausgewogenheit - die Vorlage mit zusätzlichen 800 Millionen Franken für Beiträge an die Substanzerhaltung von Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen ergänzt.

Die nationalrätliche Verkehrskommission hat sich zu Beginn ihrer Beratungen über den Infrastrukturfonds vertieft mit der Frage der Verfassungsmässigkeit der Verwendung von Mineralölsteuereinnahmen für Schienenprojekte im Agglomerationsbereich befasst. Sie hat dazu Experten aus der Wissenschaft und der Verwaltung angehört. Sie hat anschliessend im Wesentlichen den vom Ständerat vorgeschlagenen Präzisierungen zugestimmt.

Die Schaffung eines Infrastrukturfonds wurde von allen Mitgliedern der Kommission im Grundsatz begrüsst, entsprechend einstimmig ist sie auf die Vorlage eingetreten. Ebenfalls grossmehrheitlich ist sie den Vorschlägen des Ständerates für Beiträge an Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen gefolgt, mit 19 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Ohne Gegenstimmen hat sich die Kommission ferner dem Ständerat in der Frage der Finanzierung von S-Bahn-Projekten angeschlossen. Eine Mitfinanzierung von Eisenbahninfrastrukturen im Agglomerationsverkehr aus dem Fonds soll möglich sein, falls diese Schienenprojekte die Strasse unmittelbar und erheblich entlasten. Mit 14 zu 6 Stimmen möchte die KVF auch explizit Langsamverkehr-Projekte als mögliche Massnahmen im Agglomerationsbereich berücksichtigen können.

Die KVF-N wird das Geschäft an ihrer nächsten Sitzung am 21./22. August 2006 erneut aufnehmen und dann auch über die Freigabe der entsprechenden Mittel beschliessen. Es ist vorgesehen, dass der Nationalrat in der Herbstsession darüber befinden kann.

Die zweitägige Sitzung fand in Bern unter dem Präsidium von Nationalrat Franz Brun (CVP/LU) statt.

Bern, 19.05.2006    Parlamentsdienste